Von Alexander Fröhlich: Abwasserrebell starb nach Polizeieinsatz Polizei wies Verantwortung für den Tod zurück
Petershagen-Eggersdorf – In Brandenburg ist ein prominenter Vertreter der Bürgerinitiativen gegen den Zwangsanschluss für Wasser und Abwasser nach einem Polizeieinsatz an Kreislaufversagen gestorben. Eine Gerichtsvollzieherin hatte am Morgen mithilfe zweier Beamter die Forderung des örtlichen Versorgers gegen den 58-jährigen Eberhard Paul durchgesetzt und mit Festnahme gedroht, ein Haftbefehl lag vor.
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Petershagen-Eggersdorf – In Brandenburg ist ein prominenter Vertreter der Bürgerinitiativen gegen den Zwangsanschluss für Wasser und Abwasser nach einem Polizeieinsatz an Kreislaufversagen gestorben. Eine Gerichtsvollzieherin hatte am Morgen mithilfe zweier Beamter die Forderung des örtlichen Versorgers gegen den 58-jährigen Eberhard Paul durchgesetzt und mit Festnahme gedroht, ein Haftbefehl lag vor.
Gegenüber den PNN machte die hinterbliebene Ehefrau die Polizisten und die Justizbedienstete für den Tod ihres Mannes verantwortlich. „Sie haben meinen Mann gedroht, dass er ins Gefängnis kommt, wenn er nicht bezahlt“, sagte Dietgard Paul (55) den PNN. „Dann hat er 4000 Euro bezahlt, ist ins Haus gekommen und zusammengebrochen.“
Die Polizei wies am Abend jede Verantwortung für den Tod des Abwasserrebellen von sich. „Das steht in keinem Zusammenhang mit unserem Einsatz. Dieser war um 9.44 Uhr beendet, Todeszeitpunkt ist 11.18 Uhr“, sagte der Leiter der Polizeiwache Neuenhagen, Jörg Grune. Dennoch werde der Fall untersucht.
Uwe Hofrichter, ebenfalls Anschlussgegner aus Petershagen-Eggersdorf, sagte dagegen, sein Mitstreiter Paul sei unmittelbar nach dem Polizeieinsatz gestorben. Hofrichter kündigte an, nun rechtliche Schritte gegen die zuständigen Behörden und beteiligten Beamten einzuleiten.
Seit Jahren streiten mehrere Initiativen gegen die Vorgaben in Brandenburg für Versorger und Zweckverbände. 2008 waren in zwei Fällen Grundstücke in Briesensee (Dahme-Spreewald) und Rauen bei Fürstenwalde (Oder-Spree) mithilfe der Polizei zwangsweise ans öffentliche Netz angeschlossen worden. In beiden Fällen gab es biologische Kleinkläranlagen. Inhaberin Barbara Plenzke aus Rauen hatte stets darauf bestanden, dass wegen der eigenen Kläranlagen kein Abwasser anfalle, daher müsse man sich auch nicht an die örtlichen Netze anschließen lassen. Plenzke hatte im Herbst vergangenen Jahres sogar Verfassungsklage eingereicht. Eine Entscheidung dazu steht aber noch aus.
Vor den hiesigen Gerichten waren die Anschluss-Rebellen jedoch stets gescheitert. In ganz Brandenburg pochen Abwasserzweckverbände seit Mitte der 1990er Jahre auf den Anschlusszwang. Der Grund: Landesweit waren überdimensionierte Klärwerke genehmigt worden. Die Konsequenzen daraus waren überschuldete Zweckverbände und vielerorts nicht ausgelastete Klärwerke, die nun jeden Haushaltsanschluss dringend brauchen – finanziell und zur Auslastung der Anlagen. Der Zweckverband Fürstenwalde wiederum, der sich auf den allgemeinen Anschlusszwang beruft, bekam in mehreren Verfahren gegen die Abwasserrebellen Recht. Wegen des rigiden Vorgehens gegen die Familie Plenzke musste er sich massive Kritik selbst aus der Landespolitik gefallen lassen. Denn die vom Verband betriebene zentrale Kläranlage hatte lange selbst nur auf Grundlage einer vorläufigen Erlaubnis des Landesumweltamtes gearbeitet. Und es war genau dieser Zweckverband, der 2008 das umstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) erwirkt hat, wonach Besitzer von bereits zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossener Grundstücke auch noch Jahre später an den Kosten für kurz nach der Wende errichtete Großkläranlagen beteiligt werden können.
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