Brandenburg: Air Berlin will Anwohner nicht „aus Betten reißen“
Fluggesellschaft denkt aber an Klage, wenn sie in Schönefeld nicht bis Mitternacht landen darf
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Schönefeld - Auf dem neuen BBI-Flughafen in Schönfeld soll es beim generellen Nachtflugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr bleiben. Dafür wollen die Fluggesellschaften aber unbedingt in den sogenannten Randzeiten von 22 Uhr bis 24 Uhr und von 5 Uhr bis 6 Uhr starten und landen. Sollte dies nicht möglich sein, müsse man juristische Schritte prüfen, sagte gestern der Sprecher von Air Berlin, Peter Hauptvogel. In der nächtlichen Kernzeit wolle man die Anwohner aber nicht „aus den Betten reißen“.
Dass eine Fluggesellschaft klagen muss, halten Juristen für unwahrscheinlich. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Weg bereits bei seiner Entscheidung für den Ausbau von Schönefeld vorgegeben, sagte ein Experte dem Tagesspiegel. In den Randzeiten sollen demnach Flüge zulässig sein, die wirtschaftlich notwendig sind. Die Wünsche der von der Flughafengesellschaft befragten Gesellschaften haben nach heutigem Stand 87 Flüge in den Randzeiten ergeben; die meisten zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. Hier würde dann fast im Minutentakt eine Maschine starten oder landen. In der Kernzeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr seien reguläre Linienflüge dagegen nicht zu rechtfertigen, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Welche der gewünschten Flüge in den Randzeiten nach wirtschaftlichen Kriterien zulässig sein werden, wird derzeit von der Genehmigungsbehörde in Brandenburg geprüft. Gegen ihren Beschluss kann dann wieder geklagt werden – von den Ausbaugegnern des Flughafens oder von den Fluggesellschaften.
Air Berlin wolle auf dem BBI-Flughafen 25 Maschinen fest stationieren, sagte Hauptvogel. Weil die Flugzeuge den ganzen Tag unterwegs sein sollen, sei man auf frühe Starts und späte Landungen angewiesen.
Wirtschaftliche Interessen haben die Richter am Bundesverwaltungsgericht bisher auch meist gelten lassen. So haben sie in Leipzig, wo ein Zentrum für Frachtflüge entstehen soll, nächtliche Flüge von Frachtmaschinen zugelassen. Für Passagierflüge dagegen haben die Richter auch in Leipzig ein Nachtflugverbot erlassen.
Klagen von Air Berlin und Condor haben die Richter gestern in einem Eilverfahren zurückgewiesen. Die Anwohner seien bereits durch den auf Nachtstunden angewiesenen Frachtflugverkehr massiv beeinträchtigt. Klaus Kurpjuweit
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