Brandenburg: Altanschließer: Verjährung nach 2020 Neuer Vorstoß des Innenministeriums soll
Regelungslücke für DDR-Wasseranschlüsse schließen
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Potsdam - Kompromissvorschlag für Altanschließer: Besitzer von DDR-Wasseranschlüssen sollen für die Zeit nach der Wende noch einen einmaligen Anschluss- Beitrag nachzahlen – dieser soll aber nur bis zum Jahr 2020 erhoben werden dürfen. Das sieht ein Vorstoß des brandenburgischen Innenministeriums vor. Demnach soll im Kommunalabgabengesetz (KAG) eine absolute Verjährungsfrist für derartige Beitragsrechnungen verankert werden. Das Papier ist bereits dem Innenausschuss des Landtags übermittelt worden.
Anlass für den Vorstoß ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Anfang April. Die Richter hatten eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig erklärt, nach der unter bestimmten Umständen Wasseranschluss- Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit. Trotz eines Präzedenz-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sollen in Brandenburg aber weiter Zehntausende Grundstückseigner nachträglich für vor zwei Jahrzehnten errichtete Großklärwerke und Überland-Abwassertrassen zur Kasse gebeten werden. Diese Linie im Umgang mit den Altanschließern, deren Immobilien bereits zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, hatte Innenminister Dietmar Woidke (SPD) Mitte April verkündet. Das stieß auf Widerspruch beim Linke-Koalitionspartner, aus der Opposition und bei Betroffenen. Woidke räumte aber ein, dass als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil das Kommunalabgabengesetz nachgebessert werden muss. Jetzt soll eine generelle, bislang fehlende Verjährungsfrist von 20 Jahren für sämtliche KAG- Beitragsforderungen eingezogen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll vom Kabinett erarbeitet werden. Der Wasserverbandstag und der Städte- und Gemeindebund unterstützen diesen Vorschlag. Alles andere käme teuer zu stehen, sagte Verbandsgeschäftsführer Karl- Ludwig Böttcher. Der Cottbuser Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic (parteilos) befürwortet die Fristenlösung, allerdings sollten nach seiner Ansicht zehn Jahre nach dem erstmaligen Anschluss ans Trinkwasser- und Abwassernetz alle Forderungen verjähren.
Zehntausende Grundstücksbesitzer, private Wohnungsgesellschaften, Kommunen und das Land selbst erhalten seit rund zwei Jahren teils saftige Zahlungsbescheide von 1000 bis 20 000 Euro je Immobilie – um jetzt nachträglich in der Nachwendezeit errichtete Abwasseranlagen mitzufanzieren. Von der Justiz waren diese späten Beiträge als rechtmäßig eingestuft worden, erst vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) 2007, dann 2012 vom Landesverfassungsgericht. dpa/thm
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