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Rücken an Rücken. Flughafenchef Karsten Mühlenfeld (r.) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller.

© Britta Pedersen/dpa

Brandenburg: Am BER wird 2017 ein langes Jahr

Aufsichtsrat und Flughafenchef halten am Eröffnungstermin fest, auf vier Wochen komme es aber nicht an

Stand:

Schönefeld - Noch gibt es keine Verschiebung des BER-Eröffnungstermins, aber wieder ein dramatisches Problem auf der Flughafen-Baustelle: Das Eisenbahnbundesamt hat im Genehmigungsverfahren zur Lösung der Brandschutzprobleme zwischen Terminal und Tiefbahnhof kurzfristig zusätzliche Forderungen an den Flughafen gestellt, die Chefmanager Karsten Mühlenfeld und den Aufsichtsrat überraschten. Das teilte Berlins Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Michael Müller (SPD) am Freitag nach der Aufsichtsratssitzung mit.

Vorerst halten trotzdem alle weiter am Ziel fest, den Flughafen bis Ende 2017 zu eröffnen. Doch erstmals schloss Müller auch 2018 nicht mehr aus. „Ich streite mich am Ende nicht um vier Wochen. Es kommt nicht darauf an, ob es der Dezember 2017 oder der Januar 2018 ist“, sagte Müller. Man sei nun an dem Punkt, wo man allein abhängig von Behörden sei. Bei einer Verschiebung wäre allerdings frühestens ein BER-Start im Frühjahr 2018 sinnvoll.

Die Krisensitzung am Freitag ging deutlich länger als erwartet. Statt wie geplant um 13 Uhr trat Müller erst um 15.10 vor die Presse. Er verpasste damit den Beginn des Flüchtlingsgipfels der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Um das neue Genehmigungsproblem zu lösen, will Müller selbst eingreifen – und in der kommenden Woche ein Treffen mit Bahn und Eisenbahnbundesamt anberaumen. Man könne nicht „herumtrödeln“.

Müller äußerte sich verwundert, dass die neuen Anforderungen jetzt erst „kurz vor dem Ende der Bautätigkeit“ gekommen seien. „Aber da hilft kein Lamentieren.“ Das Eisenbahnbundesamt meldete sich allerdings prompt mit einer Stellungnahme, die der Darstellung widerspricht. Die Behörde verwies auf weiter maßgebliche „Betriebszenarien“ aus dem Planfeststellungsbeschluss. Der gilt seit 2006. Es betrifft die Treppe zwischen Terminal und Tiefbahnhof, das akuteste Problem. Bahn und Eisenbahnamt haben laut Mühlenfeld in den letzten Tagen höhere Prämissen für die im Genehmigungsverfahren geforderten Simulationen formuliert, also für weitere Duchfahrts-Szenarien. Es geht darum, dass etwa gleichzeitig mehrere Züge einfahren und unmittelbar danach ein ICE durch den Bahnhof braust. Wenn es bei den Forderungen bleibt, „hätte das dramatische Auswirkungen auf den Zeitablauf“, so Müller.

Die nächste Aufsichtsratssitzung ist regulär für Juli geplant. Wenn Klarheit herrscht, will Mühlenfeld aber vorher den Präsidialausschuss des Gremiums oder eine Sonderaufsichtsratssitzung einberufen. Müller appellierte an die Genehmigungsbehörden, konstruktiv mitzuhelfen, dass der BER eröffnen kann. Der Flughafen habe alle seine Hausaufgaben gemacht und seriöse Grundlagen geliefert. „Nun muss das auch auf den anderen Ebenen geschehen.“ Müller äußerte sich erstmals zu Spekulationen, dass über eine neuerliche Verschiebung des Eröffnungstermins mit Rücksichtnahme auf den Berliner Wahltermin nicht entschieden werde. „Es wäre fatal wegen eines politischen Termins etwas passend zu machen.“ Er bekannte sich vehement dazu, trotz des Rückschlages weiterhin an 2017 festzuhalten. „Der Druck auf dem Kessel ist wichtig.“

Am Morgen hatte bereits Flughafenkoordinator Engelbert Lütke Daldrup Druck in eine andere Richtung gemacht, mit einem Hinweis, dass viel davon abhänge, „wie die Brandenburger mit den Genehmigungen vorankommen“. Es gibt Forderungen seitens des Flughafens und Berlins, dass die Bauordnungsbehörde des Kreises Dahme-Spreewald eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt – und den Bahnhof zunächst ausklammert. Landrat Stephan Loge (SPD) stellte sich am Freitag vor seine Behörde. „Die Behörde arbeitet zügig und flexibel, aber mit der gebotenen Gründlichkeit“, sagte Loge dem Tagesspiegel. Er verwies auf den eindeutigen Paragrafen 66 (3) der gültigen Brandenburger Bauordnung, „vor Erteilung der Baugenehmigung“ die geprüften Brandschutznachweise vorliegen müssen. Loge: „Sonst wäre es ein Rechtsbruch“.

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