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FRAGEN & ANTWORTEN: „Am Geld wird es nicht scheitern“

Die Weichen für den Fluthilfefonds von bis zu acht Milliarden Euro sind gestellt. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen noch der Bundestag und am 5.

Stand:

Die Weichen für den Fluthilfefonds von bis zu acht Milliarden Euro sind gestellt. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen noch der Bundestag und am 5. Juli der Bundesrat zustimmen.

Wann können Betroffene mit der Auszahlung der Hilfen rechnen?

Flutopfer stehen schon jetzt nicht mit leeren Händen da. Schließlich gibt es bereits Soforthilfen – nach gegenwärtigem Stand immerhin rund 800 Millionen Euro. Sollte das Geld in den nächsten Wochen nicht reichen, können Bund und Länder außerplanmäßige Ausgaben beschließen – ebenfalls als Vorgriff auf den Fonds.

Wann kann der Hilfsfonds loslegen?

Mit dem „Aufbauhilfegesetz“ werden die Voraussetzungen für den Fonds von bis zu acht Milliarden Euro geschaffen. Am 5. Juli soll auch die Länderkammer grünes Licht geben. Bund und Länder wollen dann die Schäden ermitteln, eine Rechtsverordnung aushandeln und den Wirtschaftsplan für den Fonds erstellen. „Am Geld wird schnelle Hilfe aber nicht scheitern“, wird im Finanzministerium betont.

Woher kommt das Geld für den Fonds? Der Bund streckt die komplette Summe von acht Milliarden Euro für das Sondervermögen vor. Dadurch steigt seine Neuverschuldung – auf dem Papier – in diesem Jahr auf 25,1 Milliarden Euro. Der Bund borgt sich das Geld am Kapitalmarkt aber nicht auf einen Schlag, sondern über Jahre.

Unterstützt auch der Fiskus den Wiederaufbau?

Ja. Nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine können Betroffene bis 30. September 2013 einen Antrag auf Stundung für bis dahin fällige Steuern stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen werde in der Regel verzichtet. Aufwendungen für Hausrat und Kleidung würden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Vermieter könnten beim Wiederaufbau Sonderabschreibungen vornehmen oder bei der Beseitigung von Schäden Beträge bis zu 45 000 Euro als Erhaltungsaufwand geltend machen.

Wie teilen sich Bund und Länder die Kosten für den Hilfsfonds?

Der Bund ist den Ländern entgegen gekommen. Er trägt die Kosten für die Wiederherstellung „seiner“ Infrastruktur allein. Die werden auf etwa 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Dadurch reduziert sich das zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Volumen auf 6,5 Milliarden Euro. Alle 16 Länder zusammen müssen also „nur“ 3,25 Milliarden Euro beisteuern. Der Beitrag eines Landes errechnet sich nach der Einwohnerzahl.

Wie zahlen die Länder die Gelder ab? Die Länder haben 20 Jahre Zeit, um das Geld abzustottern. Für die Jahre 2014 bis 2019 erhält der Bund zusätzlich Geld aus der Umsatzsteuer von jährlich 202 Millionen Euro. In den Folgejahren bis 2033 werden die je 202 Millionen direkt an den Bund gezahlt. André Stahl

André Stahl

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