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Streit um Geschwisterregelung: An die Schule von Bruder oder Schwester

Nach einem Gerichtsurteil ist es in Brandenburg haben Geschwister bei der Aufnahme an einer Grundschule keinen Vorrang mehr. Jeder Einzelfall muss geprüft werden. meist werde dem Elternwunsch stattgegeben, versichert nun das Bildungsministerium.

Potsdam - Meist wurde der Schulwunsch erfüllt: Für das Schuljahr 2018/19 stellten Brandenburger Eltern 59 Anträge, damit ihr Kind die Grundschule besuchen kann, die bereits Bruder oder Schwester aufgenommen hat – obwohl sie nicht die örtlich zuständige Schule ist. Davon konnten nach Einzelfallprüfung 51 Anträge genehmigt werden, wie das Bildungsministerium am Mittwoch mitteilte. In acht Fällen sei es – meist aufgrund fehlender Plätze – nicht möglich gewesen, Geschwisterkinder an der gewünschten Schule aufzunehmen.

Ernst: Interesse der Eltern werde berücksichtigt

„Es ist sinnvoll, dass Geschwisterkinder dieselbe Schule besuchen können. Sie haben den gleichen Schulweg und ähnliche Tagesabläufe. Das erleichtert den Eltern die Organisation“, erklärte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD). Unter Einhaltung der rechtlichen Bedingungen werde deshalb versucht, die Interessen von Eltern und Geschwisterkindern zu berücksichtigen. Bis Ende 2016 wurden Kinder im Land Brandenburg generell bevorzugt in eine andere als die örtliche zuständige Grundschule aufgenommen, wenn bereits ein Geschwisterkind die gewünschte Schule besuchte. Eine Einzelfallprüfung erfolgte nicht. Im Jahr 2015 äußerte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) Zweifel daran, ob diese pauschale Regelung zulässig sei. Vielmehr müsse sich aus dem gemeinsamen Besuch eine besondere Betreuungserleichterung ergeben, die einer Einzelfallprüfung unterzogen werden muss. Die CDU-Fraktion hatte wie berichtet gefordert, das Brandenburgische Schulgesetz so zu ändern, dass Eltern einen Antrag für die Aufnahme an der Geschwisterschule gegenüber dem Schulamt nicht länger besonders begründen müssen, um so das Verfahren zu vereinfachen.

Auch pädagogische Gründe Argument für Schulwechsel

Im aktuellen Schuljahr wurden insgesamt 22 4000 Kinder eingeschult. Insgesamt haben nach Angaben des Ministeriums Eltern 1046 Anträge zum Besuch einer anderen Schule als der zuständigen am Wohnort gestellt. Bei 208 weiteren Genehmigungen spielten demnach auch, aber nicht nur, Geschwisterkinder eine Rolle. Auch pädagogische Gründe oder die Erreichbarkeit können dafürsprechen, eine andere Schule als die zuständige zu besuchen. 

Marion Kaufmann

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