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Brandenburg: Anklage im Neuruppiner Inzest-Fall Prozess soll im Oktober beginnen

Neuruppin - Sabine* war sieben Jahre alt, als sie das erste Mal von Jürgen H., ihrem Vater und zugleich Stiefgroßvater, angefasst wurde.

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Neuruppin - Sabine* war sieben Jahre alt, als sie das erste Mal von Jürgen H., ihrem Vater und zugleich Stiefgroßvater, angefasst wurde. Nun muss sich der 67-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 19 Fällen vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Der Prozess um den Neuruppiner Inzest-Fall beginnt voraussichtlich im Oktober, bestätigte Gerichtssprecher Iris le Claire am Freitag gegenüber den PNN. Inzwischen ist Sabine 21 Jahre alt und tritt nach Angaben von le Claire als Nebenklägerin in dem Strafverfahren um den auf. Alle 19 Fälle sollen sich laut Anklage in der Zeit vom Herbst 1994 bis zum November 1997 zugetragen haben. Wie berichtet bestreitet der Neuruppiner Jürgen H. die Vorwürfe, dessen Anwalt hatte behauptet, Sabine habe sich alles ausgedacht. Der Mann ist auf freiem Fuß ist, ihm droht nach Angaben der Gerichtssprecherin eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahre Haft.

Das 21-Jährige Opfer hatte bereits vor einem Jahr Strafanzeige gestellt. Im Mai sorgte der Inzest-Fall dann bundesweit für Aufsehen. Die 21-jährige, die anonym bleiben will, hatte ihr Schicksal öffentlich gemacht – PNN berichteten –, weil die Staatsanwaltschaft aus ihrer Sicht nur schleppend ermittelte. Auch das Jugendamt des Kreises Ostprignitz stand in der Kritik, weil die Behörde im Jahr 1998 dem Opfer trotz Meldung des Missbrauchs nicht geholfen haben soll und auch keine Anzeige erstattete.

Landrat Christian Gilde (SPD) sagte gestern, er habe seinen Mitarbeitern nichts vorzuwerfen, die Vorgänge lägen mehr als zehn Jahre zurück und könnten nicht mehr nachvollzogen werden. Zudem sei seine Behörde nur kurz mit dem Fall befasst gewesen. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft erklärte, dass das Jugendamt nicht zu einer Anzeige verpflichtet gewesen wäre.

Nicht angeklagt ist der 67-Jährigen für den Missbrauch von Sabines Mutter, die zugleich die Stieftochter von Jürgen H. ist. Diese Tat ist laut Gerichtssprecherin Iris le Claire verjährt, ebenso der mutmaßliche Inzest im Zusammenhang mit der Enkelin. Lediglich der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern konnte noch zur Anklage gebracht werden.

Fest steht nach Lage der Akten, dass Jürgen H. das Kind Sabine mit seiner Stieftochter gezeugt hat. 1988 hatte er nach der Geburt von Sabine einem Vaterschaftstest zugestimmt, auch sexuelle Kontakte zu seiner Stieftochter räumte er ein, bestritt aber, sich an ihr vergangen zu haben. Die sexuellen Kontakte mit seiner Stieftochter, also Sabines Mutter, seien freiwillig und erst erfolgt, als diese 15 Jahre gewesen sei.Alexander Fröhlich

*Name des Opfers geändert

Alexander FröhlichD

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