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Nicht nur Symbolik: Antirassismus-Klausel soll in Brandenburgs Verfassung
Brandenburg will Rassismus und Fremdenfeindlichkeit künftig besser bekämpfen. Dazu soll eine entsprechende Klausel in der Landesverfassung verankert werden. Die rot-rote Landesregierung hat zusammen mit FDP und Grünen einen Gesetzesentwurf vorbereitet.
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Potsdam - Brandenburgs Einsatz gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit soll durch eine Änderung der Verfassung verankert werden. SPD, Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf eine Antirassismus-Klausel geeinigt. Ihr gemeinsamer Gesetzentwurf soll im Juni in den Landtag eingebracht werden und noch in diesem Jahr verabschiedet werden, teilten die Fraktionen am Mittwoch in Potsdam mit. Nach ihren Angaben wäre Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern bundesweit das zweite Land mit einer solchen Klausel in der Verfassung. "Es handelt sich keinesfalls nur um Symbolik", betonte Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion. Die Parteien sehen in der Klausel ein politisches Signal, das auch Behörden und Justiz beeinflussen soll.
Als einzige der fünf Fraktionen im Brandenburger Landtag hatte sich die CDU gegen die Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung ausgesprochen. "Wir sehen bei diesem Thema keinen Änderungsbedarf", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Björn Lakenmacher, am Dienstag in Potsdam auf Anfrage. Das Verfassungsgebot "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verbiete bereits jeglichen Rassismus und Extremismus. (dpa)
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