Brandenburg: Anzeige gegen Vattenfall wird erneut geprüft
Cottbus/Beeskow - Die Beeskower Bürgerinitiative „CO2-Endlager stoppen“ hält an ihrem Vorwurf des Betrugs gegen den Energiekonzern Vattenfall fest. Der Verein habe Beschwerde gegen die Einstellung eines Prüfverfahrens der Staatsanwaltschaft Cottbus eingelegt, teilte Sprecher Mike Kess am Dienstag mit.
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Cottbus/Beeskow - Die Beeskower Bürgerinitiative „CO2-Endlager stoppen“ hält an ihrem Vorwurf des Betrugs gegen den Energiekonzern Vattenfall fest. Der Verein habe Beschwerde gegen die Einstellung eines Prüfverfahrens der Staatsanwaltschaft Cottbus eingelegt, teilte Sprecher Mike Kess am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft die Beschwerde derzeit, wie Sprecher Detlef Hommes auf dapd-Anfrage sagte.
Die Anzeige der Initiative richtet sich dagegen, dass Vattenfall zur Abscheidung und unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid im sogenannten CCS-Verfahren Tochterfirmen gegründet hat, die nach Ansicht der CCS-Gegner mit einer unzureichenden Summe bei einem Schadensfall ausgestattet sind. „Risiken bei der Verpressung sind nicht ausgeschlossen“, sagte Kess. Vor dem Hintergrund der Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar gemacht habe und die Firma eklatant unterversichert sei, warne die Initiative davor, Großprojekte ohne ausreichenden finanziellen Schutz zu gestatten.
Nach Angaben von Kess sind die beiden im Handelsregister Cottbus eingetragenen Vattenfall-Töchter nur mit einem Einlagekapital von 50 000 Euro ausgestattet. Daher sehe die Initiative hinreichende Verdachtsgründe dafür, dass Vattenfall durch Täuschung zum Vermögensvorteil oder zur Abwendung künftiger Vermögensnachteile die Risiken der CCS-Technologie unzulässig minimiere.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Anzeige ein Prüfverfahren durchgeführt. Das sei jedoch mangels Anfangsverdachts eingestellt worden, sagte Hommes. Gegen die Einstellung habe der Verein Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt. Diese werde jetzt geprüft, eine Entscheidung stehe in den nächsten Tagen an. Sollte die Staatsanwaltschaft Cottbus bei ihrer Auffassung bleiben, geht der Fall an den Generalstaatsanwalt zurück. dapd
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