Brandenburg: Appel zahlte fast 19 000 Euro zurück Er hatte 1993/94 Trennungsgeld bezogen
Potsdam - Eigentlich hatte er die Aufklärung der seit Jahren in der brandenburgischen Landesregierung schwelenden Trennungsgeld-Affäre überwachen und koordinieren sollen. Doch Anfang des Jahres war Clemens Appel, Chef der Staatskanzlei von Ministerpräsident Matthias Platzeck, plötzlich selbst Teil der Affäre um zu unrecht gezahlte Entschädigungen für getrennte Wohn- und Arbeitsorte.
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Potsdam - Eigentlich hatte er die Aufklärung der seit Jahren in der brandenburgischen Landesregierung schwelenden Trennungsgeld-Affäre überwachen und koordinieren sollen. Doch Anfang des Jahres war Clemens Appel, Chef der Staatskanzlei von Ministerpräsident Matthias Platzeck, plötzlich selbst Teil der Affäre um zu unrecht gezahlte Entschädigungen für getrennte Wohn- und Arbeitsorte. Beamte erhalten die bei einer Versetzung an einen neuen Dienstort für eine Übergangszeit. Appel hatte als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes 1993/1994 Trennungsgeld für eine Zweitwohnung in Berlin und und für Fahrten zu seiner Lebensgefährtin nach Bonn erhalten. Gestern gab Appel bekannt, dass er fast 19 000 Euro an die Landeskasse zurückgezahlt habe. Es habe sich seinerzeit um einen Fehler bei der Bewilligung seiner Anträge durch die zuständig Sachbearbeiterin gehandelt. Er sei nach der Bewilligung davon ausgegangen, dass er einen berechtigten Anspruch auf das Trennungsgeld hat, die Zahlungen also rechtens sind.
Der Aufbauhelfer, der vorher in Bonn lebte, hatte 1993 eine 56-Quadratmeter große Zweitwohnung in Berlin bezogen. Für diese ließ er sich von Juni 1993 bis September 1994 Trennungsgeld erstatten – bis er nach eigenen Angaben im Sommer 1994 eine angemessene größere Wohnung fand. Appel selbst hatte den Landesrechnungshof von sich aus mit der Überprüfung seiner Trennungsgeld-Zahlungen gebeten und schließlich auch einen Gutachter beauftragt. Der, so Appel gestern, sei nun zu dem Schluss gekommen, dass ihm das Geld nur bis August 1993 zu gestanden habe, weil die kleine Wohnung in Berlin für einen Ledigen bereits angemessen war. Außerdem habe sein Arbeitgeber zugesagt, die Umzugskosten zu übernehmen.
Appel betonte gestern, dass er nie falsche Angaben in den Anträgen gemacht und selbst von sich aus und unverzüglich auf Klärung gedrängt habe. „Ich habe meine Situation immer so beschrieben, wie sie war“, so Appel. Er sei davon ausgegangen, dass die Bewilligung rechtens war, zumal sie auch vom Landesarbeitsgericht und dem Sozialministerium überprüft worden war. Er zahle die Summe natürlich zurück, mache keine Verjährung geltend. Er hoffe, dass diese Grundhaltung anerkannt werde. Thorsten Metzner
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