Verfassungsrechtler von Arnim: Diäten sind zu hochVON MICHAEL MARA POTSDAM.Die jüngst vom brandenburgischen Landtag beschlossene 22prozentige Diätenerhöhung ist nach Meinung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim sachlich unangemessen und verfassungsrechtlich zweifelhaft.
Alle Artikel in „Brandenburg“ vom 18.05.1997
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