
Ab dem 4. Mai, kommt es zu spürbaren Lockerungen der bisherigen Corona-Eindämmungverordnung. Was ist erlaubt, was bleibt verboten? Hier eine Übersicht.

Ab dem 4. Mai, kommt es zu spürbaren Lockerungen der bisherigen Corona-Eindämmungverordnung. Was ist erlaubt, was bleibt verboten? Hier eine Übersicht.

Die Zeit des Wartens ist vorüber: Bei vielen Brandenburger Friseuren stehen die Telefone nicht mehr still. Der Besuch dürfte aber teurer werden.
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