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Brandenburg: Armes Land, hohe Zulage

Brandenburg zahlt deutlich mehr Trennungsgeld als alle anderen im Osten

Potsdam. Das Land Brandenburg leistet sich im Vergleich zu anderen neuen Ländern drastisch höhere Trennungsgeld-Zahlungen. Selbst Sachsen, das reichste ostdeutsche Land, gibt deutlich weniger Geld für Entschädigungen an Staatsbedienstete aus, die nicht am Arbeitsort wohnen. Nach Tagesspiegel-Recherchen wird in anderen neuen Ländern restriktiver bewilligt und bearbeitet als in Brandenburg. Die dortigen Regierungen sehen deshalb auch keinen Anlass, ihre Zahlungen generell zu untersuchen. „Die Bewilligungspraxis ist vom Landesrechnungshof gründlich überprüft worden“, sagt etwa der Thüringer Regierungssprecher Uwe Spindeldreier.

In Brandenburg werden, wie berichtet, auf Anweisung von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wegen der im Justizministerium aufgedeckten Missstände jetzt alle Trennungsgeld-Fälle seit 1993 überprüft. Vor allem wegen falscher Rechtsanwendung, in Einzelfällen aber auch aufgrund falscher Angaben der Antragsteller, hat das Potsdamer Justizministerium über Jahre Trennungsgeld in erheblicher Höhe zu Unrecht ausgezahlt – auch an die Spitzen der Justiz. Der ehemalige Justizminister Hans-Otto Bräutigam sprach von „ungenügenden Kontrollen“.

Der Länder-Vergleich belegt, dass Brandenburg besonders großzügig verfährt: 2002 zahlte das Land 2,8 Millionen, 2003 rund 2,65 Millionen Euro Trennungsgeld an Regierungsmitarbeiter. In diesem Jahr sind wiederum über 2,5 Millionen Euro vorgesehen, mehr als doppelt so viel wie in Sachsen. Der Freistaat gab 2003 rund 1,1 Millionen Euro Trennungsgeld aus, in diesem Jahr sollen es weniger als eine Million sein. Die Zahl der Empfänger hat sich von 2760 im Jahr 2001 auf 1099 im Jahr 2003 mehr als halbiert. „Sachsen geht mit straffen Schritten in die Normalität“, kommentiert der Sprecher des Staatsministeriums der Finanzen, Markus Lesch. Bisher gebe es keine Hinweise auf Überzahlungen wie in Brandenburg. „Die Praxis in Sachsen war immer sehr rigide.“

Auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt geben mit 1,6 bzw. 1,7 Millionen Euro (2003) im Jahr etwa eine Million Euro weniger Trennungsgeld aus als Brandenburg. Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Zulage, die zu einer umfassenden Überprüfung Anlass gäben, lägen der Landesregierung nicht vor, so Mecklenburg-Vorpommerns Regierungssprecherin Marion Zinke. Sie weist darauf hin, dass ihr Land seit 1998 über ein eigenes Trennungsgeldrecht verfüge, „das zu den restriktivsten in der Bundesrepublik zählt“. Weitere Einschnitte seien beabsichtigt.

Brandenburg wendet hingegen immer noch das großzügigere Bundesrecht an. Anders als hier, wo jedes Ressort über die Zahlungen selbst entscheidet, sind zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen- Anhalt die Landesbesoldungsämter zentrale Bewilligungsstellen. Durch die zentrale Bearbeitung würden Fehler weitgehend ausgeschlossen, ist man dort überzeugt. Während im Brandenburger Justizministerium bei der Bewilligung von Trennungsgeld offenbar die Dienstpflichten verletzt wurden: Geprüft wurde nur oberflächlich, und die regelmäßig erforderlichen Berechtigungsnachweise wurden nicht abverlangt.

Michael Mara

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