Brandenburg: Ausschuss darf Stasi-Akten öffnen Landtags-Gutachten zu Unterlagen von 1991
Potsdam – Die im Keller des brandenburgischen Landtags lagernden Akten zur bislang einzigen Stasi-Überprüfung von 1991 müssen nicht unter Verschluss bleiben. Ein Untersuchungsausschuss könnte die Akten der Ehrenkommission des Landtages durchaus aus dem Safe holen.
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Potsdam – Die im Keller des brandenburgischen Landtags lagernden Akten zur bislang einzigen Stasi-Überprüfung von 1991 müssen nicht unter Verschluss bleiben. Ein Untersuchungsausschuss könnte die Akten der Ehrenkommission des Landtages durchaus aus dem Safe holen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Parlamentarischen Dienstes für das Landtagspräsidium, am Mittwoch nächster Woche will es über den weiteren Umgang mit den Akten beraten.
Bislang sind die Unterlagen der Kommission, die aus dem evangelischen Generalsuperintendenten Günter Bransch und dem katholischen Monsignore Karl-Heinz Ducke bestand, für niemanden zugänglich, es besteht ein Verwertungsverbot, weil die Akten eigens für die Überprüfung angefertigt worden waren – und dieser Vorgang ist abgeschlossen, die Daten sind geschützt. Einzige Alternative wäre, die damals vorliegenden Stasi-Unterlagen, die Aufzeichnungen und den Abschlussbericht der Ehrenkommission ins Landeshauptarchiv zu geben. Dann aber greift eine Schutzfrist, erst zehn Jahre nach dem Tod von damals untersuchten Abgeordneten mit Verdacht auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) könnten die Akten eingesehen werden. Ausnahmen für Wissenschaftler sind äußerst streng gefasst.
Grüne-Fraktionschef Axel Vogel hält trotz dieser Ergebnisse an seiner Forderung nach einer Enquetekommission fest, um die Versäumnisse im Umgang mit DDR und Stasi in den früheren Jahren Brandenburgs nach 1990 aufzuklären. „Es muss andere Möglichkeiten geben, damit das Parlament endlich Einblick bekommt“, sagte Vogel. Denkbar wäre etwa eine Änderung des Stasiunterlagengesetzes, der Bundestag will ohnehin die Akteneinsicht über das Jahr 2011 hinaus ermöglichen.
Klärungsbedarf gibt es genug. In dem Abschlussbericht der Ehrenkommission heißt es: „In 12 Fällen teilte die Gauck-Behörde mit, dass es Hinweise auf eine Zusammenarbeit“ mit der Stasi gibt. Tatsächlich sind damals 17 Mitteilungen mit Hinweisen auf eine Stasi-Tätigkeit nach Potsdam verschickt worden, wie der zuständige Referatsleiter in der Birthler-Behörde, Harald Both, bestätigt. Die Kommission stufte zehn Abgeordnete als Grenzfälle ein, auch Mitglieder von SPD und CDU. Zwei Abgeordnete gaben ihr Mandat zurück. Fraglich sind also fünf Fälle. Der frühere Landtagspräsident Herbert Knoblich (SPD) hat bereits bestätigt, einer davon gewesen zu sein, weil in seinem Bescheid von 1991 ein von ihm abgelehnter Anwerbeversuch der Stasi verzeichnet war. Spekulationen gibt es um Heinz Vietze, dem Chef der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der als Fraktionsgeschäftsführer erst der PDS, dann der Linken lange Zeit im Rampenlicht stand und als Wegbereiter von Rot-Rot gilt. Ihm ist die Registrierung als „gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) seit 1991 bekannt, die Ehrenkommission stufte den letzten SED-Bezirkschef in Potsdam aber nicht als Grenzfall ein, er taucht auch nicht im Abschlussbericht auf.
Aufschluss über die fünf unklaren Fälle könnte die Birthler-Behörde geben, der Landtag hat in einem Schreiben um Aufklärung gebeten. Allerdings könnte der Grund völlig „unspektakulär sein“, etwa weil es in der Behörde und im Landtag unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe gab, hieß es in Berlin. A. Fröhlich
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