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Brandenburg: Ausweg für Abwasser-Problem gesucht

Regierung stoppt Verjährung von Rechnungen für Abwasserinvestitionen

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Potsdam - Brandenburgs Landesregierung sucht weiter fieberhaft nach einem Ausweg für das Abwasser-Problem im Land Brandenburg, das sich einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) dramatisch zugespitzt hat. Um zunächst einmal Dimension und Ausmaß drohender Nachzahlungen festzustellen, sollen jetzt Daten aller rund 100 Zweckverbände abgefragt werden. Darauf verständigte sich die Landesregierung gestern, nachdem es zuvor um die ungeliebte Abwasser-Zuständigkeit intern ein heftiges Tauziehen zwischen Innen- und Agrarministerium gab. Wer federführend zuständig ist, blieb aber immer noch offen.

Außerdem legte die Regierung fest, dass das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert wird, um die Verjährungsfrist zur Erhebung von Beiträgen für Zweckverbände und Gemeinden zu verlängern, also um Zeit zu gewinnen. Außerdem sollen externe Experten eingeschaltet werden, verlautbarte man gestern.

Wie berichtet, sollen nach dem spektakulären OVG-Urteil Immobilienbesitzer, deren Grundstücke bereits vor dem Mauerfall an die Kanalisation angeschlossen wurde, jetzt nachträglich für nach 1990 hergestellte neuer Klärwerke und Kanalisationstrassen zur Kasse gebeten werden. Warum dies damals nicht geschah, ist bislang unklar. Es geht im Einzelfall, je nach Grundstücksgröße, um vier- bis fünfstellige Beträge. Allein der Verband der Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) schätzt, dass auf seine Firmen Belastungen zwischen 120 bis 360 Millionen Euro zukommen könnten. „Kommt es dazu, bricht die gesamte Investitionstätigkeit der kommunalen Wohnungsunternehmen zusammen“, warnte BBU-Vorstand Ludwig Burkhardt gestern. „Es gibt für das Problem keine perfekte Lösung.“ Ein gesetzlich festgelegter Stichtag, um die Nachzahlung zu verhindern, wäre jedoch die beste Lösung.

Burkhardt wies darauf hin, dass die Auswirkungen des sogenannten KAG-Urteils womöglich noch dramatischer sind als bislang bekannt. Absichtsbekundungen aus manchen Zweckverbänden, die die unerwarteten Millionensummen für die Schuldentilgung oder die Senkung der Abwasserbeiträge nutzen wollen, seien juristisch nicht haltbar, so Burkhardt. Die Zweckverbände seien zum Kostendeckungsprinzip verpflichtet. Dies bedeute, dass bei Nachzahlungen die gesamte Preiskalkulation für diese Jahre – also von den 90er Jahren bis heute – erneuert werden müsste. Und klar sei auch, dass die Nachzahlungen-Zahlungen aus Altanschlüssen an „Häuslebauer“, die damals zu hohe Anschlussgebühren gezahlt haben, erstattet werden müssen. Thorsten Metzner

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