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Autodieb soll Polizisten in Brandenburg absichtlich überfahren haben: Anwalt fordert zum Prozessauftakt Einstellung des Verfahrens
Rund ein Jahr nach dem tödlichen Polizei-Einsatz bei Lauchhammer beginnt der Mordprozess gegen einen mutmaßlichen Autodieb. Ihm wird vorgeworfen, den Beamten bewusst überfahren zu haben.
Stand:
Es ist der 7. Januar 2025, 11.24 Uhr, als Maximilian Stoppa im Dienst das Leben genommen wird. Der Polizist steht in der Bockwitzer Straße in Lauchhammer-West. Er will einen Nagelgurt auf die Fahrbahn legen, um ein Auto zu stoppen, das seine Kollegen verfolgen. Der ursprünglich aus Cottbus stammende Oberkommissar ist Mitglied einer gemeinsamen Fahndungsgruppe der Dresdner Polizei und der Bundespolizei. Der Einsatz in Lauchhammer im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Teil einer länderübergreifenden Aktion gegen bandenmäßige Autodiebe.
Stoppa wird von einem Škoda Octavia erfasst, der mit hoher Geschwindigkeit auf ihn zurast. Der Beamte fliegt 15 Meter durch die Luft und rutscht weitere acht Meter über den Untergrund. Sein Schädel ist zertrümmert. Der Polizist, erst 32 Jahre alt und Vater einer kleinen Tochter, stirbt noch am Einsatzort.
Angeklagter soll Polizisten absichtlich überfahren haben
Am Mittwoch begann vor dem Landgericht Cottbus der Prozess in einem Fall, der vor einem Jahr deutschlandweit bewegte. Zum Auftakt des Verfahrens beantragte der Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten die Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant sei wegen der zugrunde liegenden Strafsache bereits verurteilt worden, sagte der Anwalt am ersten Prozesstag. Er argumentierte, dass der Angeklagte bereits wegen eines unmittelbar zuvor stattgefundenen Autodiebstahls vor dem Landgericht in Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sei.
Angeklagt ist ein polnischer Staatsangehöriger, der den Polizisten mit Absicht überfahren haben soll. Zu Prozessbeginn begleitet ihn ein Dolmetscher, der die Anklageschrift sowie die Ausführungen seines Verteidigers für ihn übersetzt. Der 27-Jährige macht Angaben zu seiner Person, schweigt aber ansonsten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord zur Vertuschung von Autoschieberei vor. „Verdeckungsabsicht“ gilt juristisch als ein Mordmerkmal. Das Auto des Täters, in dem insgesamt drei Personen saßen, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von den Beamten der Fahndungsgruppe verfolgt worden, teilte die Staatsanwaltschaft nach der Tat mit.
Es handelte sich um das Begleitfahrzeug der Diebe für ein mutmaßlich gestohlenes Fahrzeug, in dem ein Mittäter saß. Der Angeklagte ist wegen bandenmäßigen Autodiebstahls vorbestraft.

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Laut Anklage soll der Mann mit hohem Tempo vor Polizeifahrzeugen geflüchtet sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, teilweise in geschlossenen Ortschaften mit mehr als 170 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen zu sein und mehrfach rücksichtslos überholt zu haben.
Während eines Überholvorgangs soll er den Polizeibeamten erfasst haben, als dieser gerade einen sogenannten Stop-Stick – eine Art Nagelgürtel – auf die Fahrbahn legen wollte. Vorher hatten der Angeklagte und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen – einen Audi und einen Jeep. Für den Diebstahl des Audi war der Angeklagte bereits in Hildesheim im September 2025 verurteilt worden. Das dortige Landgericht war zuständig, weil der Ort des Diebstahls – Nörten-Hardenberg – in Niedersachsen liegt.
Richter sieht keine einheitliche Tat
Der Verteidiger argumentierte, der Autodiebstahl und die spätere Tötung des Beamten seien als eine „prozessuale Tat“ zu werten. Dieses „Herausnehmen“ des Diebstahls des Autos sorge dafür, dass weitere Tatvorwürfe wie Mord nicht mehr erhoben werden könnten, führte der Verteidiger aus. Eine doppelte Bestrafung derselben Tat sei nicht zulässig.
Man habe mit einer solchen Argumentation gerechnet, sagte der Vorsitzende Richter zu den Ausführungen des Verteidigers. Er sehe jedoch keine einheitliche Tat. Zwischen Diebstahl und tödlichem Geschehen hätten mehrere Stunden gelegen, zudem habe sich der Vorfall weit entfernt vom ursprünglichen Tatort ereignet.
Der Antrag des Verteidigers ist damit nicht abgelehnt. Die Kammer werde nun prüfen, ob das Verfahren tatsächlich einzustellen sei. Der Vorsitzende Richter deutete an, dass er nicht damit rechne, dass es so weit komme. Für eine abschließende Klärung des Antrags brauche die Kammer allerdings noch Zeit. Der Prozess soll am kommenden Montag fortgesetzt werden.
Das Gericht hat zunächst neun Prozesstage bis Ende März festgesetzt. Die Lebensgefährtin und die Mutter des Beamten treten als Nebenklägerinnen auf.
Große Anteilnahme nach Tod des Polizisten
Die Polizei hatte sich Ende Januar vorigen Jahres mit einem großen Trauermarsch durch die Dresdner Innenstadt von ihrem Kollegen verabschiedet. Über 1000 Beamte aus Sachsen, Brandenburg, Polen und Tschechien sowie Kräfte der Feuerwehr aus der nahe Dresden gelegenen Kleinstadt Wilsdruff, in der sich Stoppa ehrenamtlich engagierte, hatten daran teilgenommen. Unter anderem vor dem Filmmuseum in Potsdam unweit des Innenministeriums wurde seinerzeit bei einer Schweigeminute an den getöteten Polizisten erinnert.
Die Polizei hat zudem, wie berichtet, aus Anlass des ersten Todestages am vergangenen Mittwoch eine Gedenkveranstaltung am Tatort in Lauchhammer ausgerichtet. Mit einem Gedenkstein möchten die beiden Bundesländer die Erinnerung an den getöteten Beamten wachhalten. An der Veranstaltung haben die beiden Ministerpräsidenten von Sachsen und Brandenburg, Michael Kretschmer (CDU) und Dietmar Woidke (SPD), teilgenommen.
Brandenburgs Regierungschef sprach dabei allen Polizisten seinen Dank aus. „Es ist ein Jahrestag, der uns an einen sehr schwarzen Tag erinnert, an dem wiederum ein Polizist im Einsatz für uns alle sein Leben verloren hat, hier in Lauchhammer“, sagte Woidke. Der Polizist sei Brandenburger gewesen.
„Deswegen ist es auch für uns Brandenburger ein Moment des Innehaltens, im Moment nicht nur der Erinnerung, sondern auch im Moment des Dankes. Des Dankes dafür, dass Kolleginnen und Kollegen der Polizei sich jeden Tag für unsere Sicherheit und unsere Freiheit einsetzen.“ (mit dpa)
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