Brandenburg: Bad-Status vorerst gerettet
Auflagen für Moorheilbad Bad Freienwalde
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Bad Freienwalde - Aufatmen in Bad Freienwalde: Der seit Langem drohende Verlust des Heilbad-Status’ für die Kleinstadt in Ostbrandenburg ist vorerst abgewendet. Unter Auflagen darf der Kurort das Prädikat Moorheilbad behalten, wie Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) am Mittwoch in Potsdam mitteilte. Konkret geht es um vier Bedingungen, wozu auch der Abriss einer Stadtbrücke gehört, über die eine Bundesstraße verläuft. Werde eine der Auflagen nicht fristgerecht erfüllt, folge ein Verfahren mit dem Ziel der Aberkennung des Prädikats, hieß es vom Ministerium. Bad Freienwaldes Bürgermeister Ralf Lehmann (parteilos) zeigte sich zuversichtlich. Er gehe davon aus, dass die Stadt die Bedingungen innerhalb der Fristen erfüllen werde. „Wir werden alles daran setzen“, sagte er. Nach Ministeriumsangaben muss bis zum 30. Juni ein Plan für einen verbindlichen Rückbau der Stadtbrücke B158 vorliegen.
Ein Expertengremium hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, den Heilbad-Status des ältesten Kurorts in Brandenburg abzuerkennen, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Vor allem die Stadtbrücke war dem Fachbeirat für Kurorte, der das Land berät, schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Zudem fehle ein Marketing-Konzept, Bettenkapazitäten in Hotels und genügend Kurangebote mit dem Heilmittel Moor. In der Kleinstadt im Landkreis Märkisch-Oderland entbrannte dann ein Streit darüber, ob die Brücke abgerissen oder nur saniert werden sollte. Das Ganze ging soweit, dass es im März einen Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters gab. Lehmann konnte sein Amt aber behalten.
In Brandenburg gibt es acht Kurorte, die staatlich anerkannt sind. Neben Bad Freienwalde (seit 2003) sind das Bad Belzig (Potsdam-Mittelmark), Bad Liebenwerda (Elbe-Elster), Bad Saarow (Oder-Spree), Bad Wilsnack (Prignitz), Buckow (Märkisch-Oderland), Burg (Spree-Neiße) und Templin (Uckermark). dpa
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