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Brandenburg: Bald Urteil gegen Ex-Charité-Schwester

Berlin - Die Angeklagte Irene B. nickte leicht, als der Vorsitzende Richter den anvisierten letzten Prozesstag nannte.

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Berlin - Die Angeklagte Irene B. nickte leicht, als der Vorsitzende Richter den anvisierten letzten Prozesstag nannte. Dann, am 29. Juni, könnte aus Sicht des Landgerichts Berlin das Urteil verkündet werden. Die Plädoyers sollen nach derzeitigen Planungen zwei Tage zuvor gehalten werden. Der 54-jährigen ehemaligen Charité-Krankenschwester droht in dem Prozess um eine Serie von Patiententötungen lebenslange Haft wegen Mordes.

Am gestrigen Verhandlungstag mussten wiederum Mitarbeiter der Berliner Charité in den Zeugenstand treten. Was hatten sie von den Gerüchten gehört, die Irene B. mit dem Tod eines Patienten in Verbindung brachten? Wie erlebten sie die Frau, die vier von den insgesamt acht angeklagten Fällen eingeräumt hat?, wurden sie gefragt. „Sie war eine sehr kompetente, gewissenhafte Intensivschwester“, sagte ein 37-jähriger Arzt.

Der Zeuge erfuhr Ende September von dem Gerücht. Da lagen die verdächtigen Wahrnehmungen eines Krankenpflegers Wochen zurück. Bereits Mitte August hatte der Pfleger eine Ampulle aus dem Papierkorb gesichert. Irene B. stand damals am Bett eines 77-jährigen Patienten, der kurz darauf starb.

Der befragte Arzt sagte, ein anderer Pfleger habe ihn eher beiläufig gefragt: „Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass bei Schwester Irene häufiger Patienten sterben?“ Der Mediziner sagte den Richtern, er habe verneint. Schließlich habe sich Irene B. vor allem um Schwerstkranke gekümmert. Er habe aber seinen Vorgesetzten von den „vagen Informationen“ in Kenntnis gesetzt, sagte der Zeuge.

Es vergingen weitere Tage, bis das „Gerücht“ am 4. Oktober auch den Chefarzt erreichte, der sofort handelte. Noch am selben Tag wurde Irene B. festgenommen. Die Krankenschwester soll zwischen Juni 2005 und 2. Oktober 2006 sechs schwer kranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren jeweils mit einer Medikamenten-Überdosis getötet haben. Die Anklage geht davon aus, dass zwei weitere Patienten die Giftspritze überlebten. Vier Tötungen hat Irene B. im Prozess eingeräumt. Sie will „im Willen“ und „zum Wohle“ der Patienten gehandelt haben.

„Sie war jemand, dem ich mein Leben anvertraut hätte“, sagte ein 44-jähriger Pfleger, der mit der Angeklagten befreundet war. Offen, ehrlich und freundlich sei sie gewesen. „Immer bereit ihr Letztes zu geben.“ Nach der Trennung von ihrem Ehemann vor wenigen Jahren habe sich Irene B. verändert. Sie habe an „Selbstbewusstsein aufgebaut“, schätzte der Zeuge ein. „Sie war entschlossener in allem, was sie tat.“ Der Prozess wird am 22. Juni fortgesetzt. Voraussichtlich mit dem psychiatrischen Gutachten.Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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