Brandenburg: Beamten darf Weihnachtsgeld gekürzt werden
Berlin - Die vom Berliner Senat beschlossene Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte ist rechtmäßig. Das Berliner Verwaltungsgericht wies gestern Klagen von zehn Richtern und Staatsanwälten gegen diese Entscheidung ab.
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Berlin - Die vom Berliner Senat beschlossene Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte ist rechtmäßig. Das Berliner Verwaltungsgericht wies gestern Klagen von zehn Richtern und Staatsanwälten gegen diese Entscheidung ab. Die Sonderzahlung sei verfassungsrechtlich nicht geschützt, hieß es zur Begründung. Auch der verfassungsrechtliche Anspruch der Beamten auf einen angemessenen Lebensunterhalt werde mit der Kürzung nicht gefährdet. Nachdem das Gericht bereits vor einem Jahr den Eilantrag eines Landesbeamten auf vorläufige Zahlung des Weihnachtsgeldes zurückgewiesen hatte, liegt nun erstmals eine Entscheidung in der Hauptsache vor. Hintergrund der Klagen ist das vom Land Berlin im November 2003 erlassene Sonderzahlungsgesetz, wonach das Weihnachtsgeld ab 2003 von rund 85 Prozent der jeweiligen Dezemberbezüge pauschal auf 640 Euro brutto für alle Richter und Beamte gekürzt wurde. Zuvor hatte der Bundestag eine Öffnungsklausel beschlossen, wonach die Länder selbst über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden können. (Urteil der 7. Kammer vom 1. Dezember 2004/VG 7 A 108.04) ddp
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