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Brandenburg: Behörde beklagt sittenwidrige Löhne

Eberswalde - Das Jobcenter Uckermark verklagt vor dem Arbeitsgericht Eberswalde den Betreiber eines Pizza-Lieferservices mit zwei Filialen in Prenzlau und Schwedt auf 11 000 Euro Schadensersatzzahlung. Die Behörde wirft dem Unternehmer vor, acht Angestellten sittenwidrige Löhne gezahlt zu haben und verlangt nun das an die Angestellten überwiesene Aufstockergeld von dem Pizzahändler zurück.

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Eberswalde - Das Jobcenter Uckermark verklagt vor dem Arbeitsgericht Eberswalde den Betreiber eines Pizza-Lieferservices mit zwei Filialen in Prenzlau und Schwedt auf 11 000 Euro Schadensersatzzahlung. Die Behörde wirft dem Unternehmer vor, acht Angestellten sittenwidrige Löhne gezahlt zu haben und verlangt nun das an die Angestellten überwiesene Aufstockergeld von dem Pizzahändler zurück. Das Jobcenter behauptet, das Stundenlöhne zwischen 1,50 und 2,50 Euro gezahlt wurden und belegt das mit den ihnen vorliegenden Arbeitsverträgen. Drei Angestellte hatten Vollzeitjobs und sind mit 430 Euro im Monat nach Hause gegangen. Der ortsübliche Vergleichslohn für Beiköche und Küchenhilfen liegt laut Jobcenter bei 6,78 Euro die Stunde. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn die Zahlungen unter zwei Dritteln der ortsüblichen Löhne liegen.

So richtig einsichtig war der Pizzahändler am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht nicht. Deshalb kam es zu keiner Einigung bei dem Gütetermin. Der Rechtsanwalt des Jobcenters verlangte eine Schuldanerkennung, der Pizzahändler wollte aber nur maximal 3 000 Euro bezahlen. Im September wird das Gericht dann entscheiden. Die Richterin deutete allerdings schon an, dass der Beklagte große Schwierigkeiten haben wird, eine plausible Erklärung für die niedrigen Löhne zu finden. ph

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