Fluglärm: Beim Lärmschutz wird nachgebessert
Die von Fluglärm betroffenen Gemeinden im Umfeld des künftigen Großflughafens in Schönefeld dringen auf ein umfassendes Schallschutzprogramm.
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Potsdam - Beim Lärmschutz am neuen Großflughafen Schönefeld wollen Brandenburgs Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft nachbessern. Wegen der neuen, nach Süden abknickenden Flugrouten von der Südbahn des Flughafens sollen nun neue Lärmschutzzonen festgelegt werden. In diesen Zonen soll nun ebenfalls der von der Flughafengesellschaft finanzierte Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern möglich werden. Das bestätigte Brandenburgs Infrastruktur-Staatssekretär Rainer Bretschneider am Donnerstag. Daran sollen auch die tatsächlichen Flugrouten nichts ändern, die erst im Januar 2012 von der Flugsicherung festgelegt werden und auch nicht neue Schutzzonen, die nach dem ersten Betriebsjahr des neuen Flughafens greifen. Zugleich korrigierte Bretschneider Berichte, wonach 150 Millionen Euro zusätzlich in den Lärmschutz fließen. Wie hoch die Mehrkosten durch die neuen Schutzzonen sein werden, ist unklar.
Allerdings wachsen die Zweifel, ob die bisherigen Schutzmaßnahmen überhaupt reichen. Das Ministerium und Brandenburgs Landesumweltamt sehen die von der Flughafengesellschaft festgelegten Lärmkriterien für den Einbau von Lärmschutzfenstern skeptisch und drängen auf Korrekturen. Laut Bretschneider geht die Flughafengesellschaft davon aus, dass sechsmal am Tag die zulässige Maximallautstärke in Innenräumen überschritten werden darf. Das Ministerium dagegen fordert, dass die Lärmgrenze kein einziges Mal etwa in einem Haus, über das die Flieger donnern, überschritten wird. Daher beruhen die Lärmschutzmaßnahmen laut Landesumweltamt bislang auf falschen, zu niedrig angesetzten Schutzkriterien. Auch bei den Lüftern, die ein angekipptes Fenster ersetzen sollen, sehen die Behörden noch Korrekturbedarf. Zudem kritisierte das Landesumweltamt, dass bislang keine Kontrolle vorgesehen sein, ob die Schutzeinbauten überhaupt ausreichen.
Mit der Ausweitung der Schutzzone konnte der Konflikt um die Nachtflüge vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschärft werden. Die Klägergemeinden, die ein komplettes Nachtflugverbot fordern, zogen am Mittwoch Teile der Klage auf Entschädigung für Außenlärm und auf Schutzzonen zurück. Das Gericht entscheidet am 13. Oktober.
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