Brandenburg: Berlin bremst Markov aus
Brandenburgs Justizminister wollte den gemeinsamen Jugendarrest mit Berlin vor der Wahl regeln. Doch der Senat wartet erst mal ab
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Potsdam - Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) ist mit seinen Plänen gescheitert, noch vor der Landtagswahl im September einen gemeinsamen Jugendarrest mit Berlin unter Dach und Fach zu bringen. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat Markov ausgebremst. Nach PNN-Informationen aus Justizkreisen in Berlin und Brandenburg wollte Markov noch vor der Landtagswahl einen Staatsvertrag über die Eckpunkte eines gemeinsamen Jugendarrestes mit Heilmann verhandeln und möglichst noch durchs Kabinett bringen. Der neu gewählte Landtag wäre dann in Zugzwang. Doch Markovs Berliner Amtskollege macht da nicht mit. Heilmann hat schriftlich mitgeteilt, dass er in Berlin erst einmal grundsätzliche Fragen klären muss.
Das Problem: Brandenburg hat seit Kurzem eines der liberalsten Jugendarrestgesetze in der Bundesrepublik, es setzt vor allem auf Resozialisierung junger Straftäter, mehr erzieherische Maßnahmen und Hilfsangebote, aber auch mehr Freiheiten für die Arrestanten. Das Gesetz geht noch auf Markovs Vorgänger, den im Dezember als Justizminister zurückgetretenen Potsdamer Linken-Politiker Volkmar Schöneburg, zurück. Im Landtag fand das Gesetz breite Zustimmung. Die CDU, also Heilmanns Parteikollegen in Brandenburg, hatten es jedoch abgelehnt und vor einem „Kuschelarrest für jugendliche Gewaltstraftäter“ gewarnt.
Die Verhandlungen mit Berlin über den möglichen gemeinsamen Jugendarrest waren schon unter Schöneburg angelaufen. Der hatte zuvor die Neubaupläne für einen eigenen Jugendarrest mit 25 Plätzen anstelle der jetzigen Container-Unterkunft in Königs Wusterhausen wegen hoher Kosten und geringen Bedarfs stoppen müssen. Nun sollte es nach dem Willen Markovs vor der Landtagswahl ganz schnell gehen. In einem Schreiben an Markov nannte Heilmann die parlamentarische Sommerpause als Grund, warum eine schnelle Einigung kaum möglich sei. Zudem erklärte er, dass er zunächst mit den Koalitionären von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus klären müsse, ob diese sich überhaupt inhaltlich auf einen gemeinsam Jugendarrest mit Brandenburg verständigen können.
Das betrifft auch die Ausrichtung der Gesetzesvorgaben aus Brandenburg. Fraglich ist, ob Berlin die liberalen Regeln Brandenburgs umsetzen kann. Experten halten das für kaum möglich. In Brandenburger Justizkreisen wird Markov auch unterstellt, er wolle die eigenen hohen Standards Brandenburgs samt hoher Kosten durch einen gemeinsam Arrest mit Berlin umgehen. Der Richterbund sieht jedenfalls keinen politischen Willen in Berlin für ein eigenes Jugendarrestgesetz auf Brandenburger Niveau. Das Justizministerium dagegen hatte stets betont, Abstriche seien nicht akzeptabel, die Gesetzesvorgaben Brandenburgs müssten somit auch für in Berlin untergebrachte Arrestanten gelten.
In der Vergangenheit hatte sich Heilmann grundsätzlich offen für eine Zusammenarbeit gezeigt, weil auch die auf 60 Plätze ausgelegte Berliner Anstalt in Lichtenrade mit durchschnittlich 30 Jugendlichen pro Tag unterbelegt und durchaus Platz für Jugendliche aus Brandenburg sei. Experten und Richter hatten allerdings vor einem gemeinsamen Jugendarrest gewarnt. Kriminelle Jugendliche aus Brandenburg zwischen 14 und 21 Jahren könnten sich in Berlin, wo die Jugendkriminalität extremer ausgeprägt ist, erst recht „kriminell infizieren“.
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