Brandenburg: Berlin führt elektronische Fußfessel ein Justizsenator: Funksender kann U-Haft ersetzen
Berlin - In Kürze könnten auch verurteilte Berliner Straftäter und Untersuchungshäftlinge die elektronische Fußfessel angelegt bekommen. Am Dienstag beschloss der Senat, dem Staatsvertrag mehrerer Bundesländer beizutreten und sich an einer gemeinsamen Überwachungsstelle zu beteiligen.
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Berlin - In Kürze könnten auch verurteilte Berliner Straftäter und Untersuchungshäftlinge die elektronische Fußfessel angelegt bekommen. Am Dienstag beschloss der Senat, dem Staatsvertrag mehrerer Bundesländer beizutreten und sich an einer gemeinsamen Überwachungsstelle zu beteiligen. „Es ist die Chance auf einen gerechteren und effektiveren Vollzug bei potenziell gefährlichen Menschen“, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) nach der Senatssitzung.
Seit Anfang 2011 ist es gesetzlich möglich, entlassene Straftäter richterlich anzuweisen, das Gerät am Fußgelenk zu tragen, wenn sie weiterhin als gefährlich eingestuft werden. 38 sogenannten Sicherungsverwahrte gibt es derzeit in Berlin, die für diese Maßnahme infrage kommen, sagte Heilmann. Und auch für Untersuchungshäftlinge hält der Senator das Instrument für einen sinnvollen Ersatz zur Haft, wenn sie bislang lediglich wegen Fluchtgefahr im Gefängnis behalten wurden. Die Fußfessel, die wie ein Handy funktioniert und bei Manipulationen einen Alarm auslöst, meldet rund um die Uhr metergenau den Standort ihres Trägers an die zentrale Gemeinsame Überwachungsstelle für Fußfesseln in Hessen. Der vom Senat erklärte Beitritt zum Staatsvertrag der Länder muss noch vom Abgeordnetenhaus ratifiziert werden. Die Kosten des Fußfessel-Modellversuchs sind noch unklar. Lars von Törne
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