Brandenburg: Berlin: Müller schickt Anwalt auf Initiative für mehr Videoüberwachung los – weil sie ihn zitiert
Berlin - Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht juristisch gegen das „Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung“ vor. Über seinen Anwalt Christian Schertz fordert er den Mitinitiator, Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
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Berlin - Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht juristisch gegen das „Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung“ vor. Über seinen Anwalt Christian Schertz fordert er den Mitinitiator, Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem Bündnis soll untersagt werden, auf seiner Internetseite ein Zitat von Müller zu verwenden. Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) fordert, ein Zitat von ihm von der Website zu nehmen. Das parteiübergreifende Bündnis will eine Ausweitung der Videoaufklärung über einen Volksentscheid erreichen.
Aus ihrer Haltung zur Videoüberwachung haben Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und Innensenator Andreas Geisel nie ein Geheimnis gemacht: Die beiden Sozialdemokraten halten sie, im Gegensatz zu ihren Koalitionspartnern Linke und Grüne, für grundsätzlich sinnvoll. So wies Müller darauf hin, dass Straftaten so „deutlich schneller aufgeklärt werden“, und Geisel sekundierte: „Die spektakulären Fahndungserfolge durch Videoaufnahmen sind augenscheinlich.“ Beide Zitate finden sich auch auf der Website der „Bürgerinitiative für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“, ordentlich mit Quellenangaben („Welt“, „Kurier“).
Doch jetzt haben Müller und Geisel ihren Gegendarstellungsanwalt Schertz damit beauftragt, der Bürgerinitiative die Verbreitung ihrer Zitate zu untersagen. Die Unterlassungserklärung sollte Heilmann bis vergangenen Freitag, 18 Uhr, abgeben, die Frist verstrich ohne Reaktion. Schertz hatte für diesen Fall „gerichtliche Schritte“ angedroht. In einem Schreiben von Anwalt Schertz an die Initiative heißt es, Müller habe der Verwendung nicht zugestimmt, zudem entstehe „der Eindruck, als habe unser Mandant seine Zustimmung erteilt und würde sich für die von Ihnen betriebene Bürgerinitiative engagieren. Das ist falsch.“
Senatssprecherin Claudia Sünder verwies auf „grundsätzliche Erwägungen“, die zur Einschaltung des Anwalts geführt hätten: „Mitglieder des Senats können und wollen sich nicht gegen ihren Willen und ohne ihr Einverständnis vereinnahmen lassen von Werbung für die politischen Ziele einzelner Initiativen.“ lom
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