zum Hauptinhalt

Brandenburg: Berliner Koalition will Tausende Wohnungen bauen

„Sozial gerechte Bodennutzung“ wird festgeschrieben. Senat verbietet Zweckentfremdung von Wohnraum

Von

Stand:

Berlin - Die Spitzen der Berliner Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben sich auf ein umfangreiches Programm zur Bekämpfung der Wohnungsnot in der Hauptstadt geeinigt. Dazu sollen erstmals landesweit Baugenehmigungen nur noch dann erteilt werden, wenn sich der Investor stärker als bisher an den Kosten für den Bau von Straßen, Kitas oder Schulen beteiligt – oder einen Teil der Wohnungen günstig vermietet an Haushalte mit geringen Einkünften. Diese „sozial gerechte Bodennutzung“ soll verbindlich landesweit festgeschrieben werden. „Für uns ist das ein Durchbruch“, sagte Berlins SPD-Chef Jan Stöß.

Eine Einigung erzielten die Koalitionspartner auch in der Frage der neuen Wohnraum-Förderung. Jährlich sollen 64 Millionen Euro über einen Fonds bereitgestellt werden, die Hälfte davon sind Bundesmittel. Diese Gelder können städtische und private Wohnungsunternehmen über die landeseigene Förderbank IBB beantragen. Anders als früher wird nur ein Bruchteil der Kosten subventioniert und dafür muss der Bauherr einen Teil der Wohnungen zu günstigen Quadratmeterpreisen vermieten.

Der finanzielle Schwerpunkt der neuen Weichenstellung liegt in der Stärkung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Deren Eigenkapital soll dem Vernehmen nach um zwei Milliarden Euro aufgestockt werden, um ein Programm für den Bau von rund 15 000 Wohnungen auszulösen. 600 Millionen Euro davon sollen die Gesellschaften als Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Details müssen noch erarbeitet werden.

Mithilfe dieser Programme könnten in Berlin insgesamt 40 000 neue Wohnungen entstehen. 15 000 davon könnten private Bauherren errichten, die mit Hilfe der neuen Regelung zur sozial gerechten Bodennutzung zur Bereitstellung günstigen Wohnraums verpflichtet werden oder Förderungen erhalten.

Zur Bekämpfung der Wohnungsnot beschloss der Senat am Dienstag außerdem eine Gesetzesvorlage von Bausenator Michael Müller (SPD) für ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit dem Gesetz soll die Umwandlung von Wohnungen in Gewerbeflächen oder in Ferienwohnungen begrenzt werden. Auch der Abriss oder spekulative Leerstand soll dadurch verhindert werden. Demnach müssen Betreiber von Ferienwohnungen diese beim Bezirk anmelden. Sie haben dann zwei Jahre Zeit, um die Objekte wieder als Mietwohnungen anzubieten. Ausnahmen können die Bezirke etwa für Kitas erteilen.

Beschlossen wurde außerdem die Begrenzung von Mieterhöhungen für die bestehenden 1,2 Millionen Verträge. Nach Pfingsten tritt eine neue Verordnung in Kraft, wonach die Mieten um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden dürfen, statt bisher 20 Prozent. Sabine Beikler, Ralf Schönball

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })