Brandenburg: Berliner Sexualtäter in Untersuchungshaft
36-Jähriger soll in Bernau Jugendliche missbraucht haben / Politik fordert Konsequenzen
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Potsdam/Frankfurt (Oder) – Ein am vergangenen Freitag in Bernau festgenommene Berliner Sexualstraftäter ist in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 36-Jährigen wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs von Widerstandsunfähigen erlassen. Er soll in seiner Bernauer Wohnung mindestens zwei Jugendliche betäubt und dann missbraucht haben. Ein dritter Fall wird noch geprüft. Unterdessen forderte die CDU in Brandenburg und Berlin Konsequenzen aus dem Fall.
Der Tatverdächtige habe die beiden ihm vorgeworfenen Taten im Wesentlichen gestanden, sagte ein Sprecher der Frankfurter Anklagebehörde am Wochenende. Bei einer Durchsuchung der Wohnung seien betäubungsmittelähnliche Substanzen sichergestellt worden. Diese würden jetzt von der Kriminaltechnik untersucht. Die Taten habe der Mann nach seiner zum 21. Februar erfolgten Haftentlassung begangen.
Der Mann hatte in Berlin eine Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten abgesessen, weil er Ende 1994 einen acht Jahre alten Jungen in einer Wohnung missbraucht hatte. Sein Lebensgefährte hatte den Jungen anschließend getötet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung geprüft. Da zwei Gutachten dem Mann aber eine „gute Prognose“ bescheinigten, sei er freigekommen.
Unterdessen fordert die Brandenburger CDU-Landtagsfraktion schärfere Gesetze zum Schutz von Kindern und Frauen. Der innenpolitische Sprecher Sven Petke sprach sich am Sonntag für eine bundesweite Meldepflicht für Sexualstraftäter aus. Die Einführung einer „Gefährderdatei Sexualstraftäter“ sei überfällig. Zudem müssten Schulen und Kindergärten informiert werden, wenn in der Nähe ein vorbestrafter Sexualstraftäter wohnt oder arbeitet.
Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, Sexualstraftätern nach der Haftentlassung den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu untersagen, forderte Petke. Im Zweifelsfall müssten die Täter lebenslang weggeschlossen werden. Die Rückfallquote sei „erschreckend hoch“.
Die Berliner CDU-Fraktion übte wegen der Freilassung des Sexualstraftäters scharfe Kritik an der Justiz. Trotz erheblicher Bedenken der Staatsanwaltschaft und der Polizei sei der Täter freigelassen worden und habe dadurch wenig später mindestens zwei Jungen in Bernau missbrauchen können, sagte der Rechtsexperte Andreas Gram. Er befürchte eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung, wenn nicht sofort Konsequenzen aus dem Fall gezogen werden. Nach Grams Auffassung muss die bisherige Gutachterprüfung generell überprüft werden. Es gehe nicht an, dass medizinische Gutachter hier das letzte Wort haben und sich wie in diesem Fall gleich zwei Mediziner irren, während Polizei und Justiz dagegen nichts machen können.
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