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Brandenburg: Berliner Verfassungsschutz soll besser kontrolliert werden

Berlin - Als eine Konsequenz aus dem Schredderskandal beim Berliner Verfassungsschutz zeichnet sich die Ernennung eines Sonderermittlers des Abgeordnetenhauses ab, der bei zweifelhaften Vorgängen tätig werden soll. Im Verfassungsschutzgesetz ist eine solche „Vertrauensperson“ vorgesehen.

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Berlin - Als eine Konsequenz aus dem Schredderskandal beim Berliner Verfassungsschutz zeichnet sich die Ernennung eines Sonderermittlers des Abgeordnetenhauses ab, der bei zweifelhaften Vorgängen tätig werden soll. Im Verfassungsschutzgesetz ist eine solche „Vertrauensperson“ vorgesehen. Der Sonderermittler soll zudem erweiterte Befugnisse erhalten. Ziel müsse eine Regelung sein, die das „Geheimhaltungsinteresse des Amts wahrt und das Aufklärungsinteresse des Parlaments sicherstellt“.

Für Veränderungen nach dem Rücktritt der Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid gibt es nur erste Überlegungen. Innensenator Frank Henkel (CDU) will eine „strukturelle Neuausrichtung“ und „stärkere Rotation“ der Beschäftigten, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hält eine Reform für „unumgänglich“. Der Abgeordnete Thomas Kleineidam (SPD) hält es für notwendig, die Regelung zur Aktenvernichtung zu überarbeiten. Die SPD-CDU-Koalition will bis Mitte 2013 Vorschläge sammeln.

Der Vorsitzende des Verfassungsschutzausschusses, Benedikt Lux (Grüne), sagte, der Verfassungsschutz müsse „qualifizierter arbeiten und sich auf Kernaufgaben konzentrieren“. Falsch sei es gewesen, für die stärkere Beobachtung von radikalen Islamisten Ressourcen aus dem Bereich Rechtsextremismus abzuziehen, während linke Gruppierungen unverändert intensiv beobachtet wurden. Das zeige, dass beim Verfassungsschutz die rechte Gefahr unterschätzt werde. Außerdem müsse es bei der Auswahl von V-Leuten schärfere Maßstäbe geben. Lux regt auch eine Fusion oder stärkere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter von Berlin und Brandenburg an. Die Sicherheitsexperten aus CDU, SPD und den Grünen sind sich einig, dass sich die seit 2000 bestehende Zuordnung des Amtes als Abteilung des Innenverwaltung bewährt habe. Mit der Angliederung sei die politische Leitungsverantwortung des Innensenators über die Geheimdienstler klar geregelt und zugleich die Gefahr verringert worden, dass das vormals selbstständige Amt ein fatales Eigenleben entwickele.Die Auflösung des eigenständigen Landesamts war die Konsequenz aus einer Kette von Skandalen.G. Nowakowski

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