Brandenburg: Berlins U-Bahnsteige videoüberwacht BVG und Datenschützer einigten sich zunächst aber nur auf drei Linien
Berlin - Die BVG hat sich beim Thema Videoüberwachung gegen die Bedenken des Datenschutzbeauftragten durchgesetzt. Auf drei Berliner U-Bahn-Linien werden ab Ende März auch die Bilder von den Bahnsteigen aufgezeichnet – und zwar rund um die Uhr.
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Berlin - Die BVG hat sich beim Thema Videoüberwachung gegen die Bedenken des Datenschutzbeauftragten durchgesetzt. Auf drei Berliner U-Bahn-Linien werden ab Ende März auch die Bilder von den Bahnsteigen aufgezeichnet – und zwar rund um die Uhr. Damit endet der aus Sicht der BVG unhaltbare Zustand, dass die teure Technik zwar installiert ist, aber aus angeblichen Datenschutzgründen nicht benutzt werden durfte.
Das jetzt zwischen der BVG und dem Datenschutzbeauftragten Alexander Dix beschlossene einjährige Pilotprojekt sieht eine wissenschaftliche Auswertung bereits nach einem halben Jahr vor. Sollte bereits zur Halbzeit die Auswertung einen Erfolg zeigen, sollen die Kameras auf allen neun Linien eingeschaltet werden. Das ist, wie berichtet, das Ziel der BVG. Anders als der Datenschutzbeauftragte wollte sich die BVG gestern nicht auf drei bestimmte Linien für das Projekt festlegen. Dagegen forderte Vizedatenschützer Hanns-Wilhelm Heibey, dass die BVG die für das Projekt ausgesuchten Linien 2, 6 und 8 „offensiv propagiert“, weil so Straftäter abgeschreckt würden.
Jahrelang hatten sich BVG und Datenschutz um die Kameras gestritten. Rückenwind hatte das Unternehmen von Berlins Innensenator Ehrhart Körting nach den jüngsten spektakulären Straftaten in der U-Bahn bekommen. Nach dem tödlichen Messerstich auf einen 18-Jährigen kurz vor Weihnachten hatte Körting deutliche Worte gewählt: „Ich habe die BVG ermuntert, nicht länger zu berücksichtigen, was der Datenschutzbeauftragte sagt.“ Damals war bekannt geworden, dass die Bilder in Bussen bereits nach sechs Minuten überspielt werden, deshalb hatte Körting ein erstes Machtwort gesprochen und der BVG auch in Bussen die 24-Stunden-Speicherung erlaubt.
Die unterschiedliche Bewertung von Kameras in Fahrzeugen und Bahnhöfen durch Dix hatte seit langem Irritationen geschaffen. Wie berichtet, hatte Dix bei Aufzeichnungen in U-Bahn-Zügen keine Bedenken gegen eine 24-Stunden-Speicherung, bei denen in Bussen und auf Bahnhöfen aber sehr wohl. In Bussen sollte der Fahrer die Aufzeichnung der Kamerabilder von Hand anschalten, wenn er Straftaten bemerkt. Dies hatte der Fahrer bei dem Mord an dem 18-Jährigen vergessen. Jörn Hasselmann
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