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Brandenburg: Beschuldigte Personalie

Berlins Senat nominiert Margarete Koppers zur Chefermittlerin. Dabei wird noch gegen sie ermittelt

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Berlin - Der Berliner Senat hat am Dienstag zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Margarete Koppers neue Generalstaatsanwältin werden soll. „Die Fachverwaltung hat einen korrekt vorbereiteten und fachlich richtigen Vorgang vorgelegt. Deshalb gibt es keinen Grund, sich zu verweigern“, sagte eine Senatssprecherin. Koppers habe sich in einem langen Auswahlverfahren „klar durchsetzen können und wird die erste Frau in diesem Amt sein“, hieß es aus der Senatsjustizverwaltung. „Es ist gut für Berlin, dass wir dieses Verfahren rechtssicher zum Abschluss bringen, auch wenn es deshalb länger dauerte“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Ob die unterlegene Mitbewerberin Susanne Hoffmann, Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium, gegen den Senatsbeschluss klagen wird, ist unklar. Die Juristin hat zwei Wochen nach dem Beschluss Zeit, einen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Stellenbesetzung einzureichen. Die rechtspolitischen Sprecher rechnen aufgrund des umstrittenen Auswahlverfahrens für Koppers, bei dem unter Behrendts Ägide die Auswahlkommission ausgetauscht wurde, und wegen mehrerer Patzer mit einer Klage.

Vorerst aber soll die derzeitige Vize-Polizeipräsidentin ab dem 25. Juli von Behrendt zur Generalstaatsanwältin ernannt und am 1. September ihre neue Position antreten. Generalstaatsanwalt Ralf Rother verabschiedet sich zum 1. September in den Ruhestand.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit kurzem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen die Chemikalienverordnung gegen Koppers. Ihr wird vorgeworfen, ihre Fürsorgepflicht verletzt und wissentlich Gesundheitsgefahren für Beamte in den Schießstätten in Kauf genommen zu haben. Im Klartext: Die Staatsanwaltschaft sieht einen Anfangsverdacht auf eine Straftat. Die künftige Generalstaatsanwältin wird von der ihr unterstehenden Behörde als Beschuldigte geführt.

Die Opposition kritisiert die Entscheidung der rot-rot-grünen Koalition für Koppers heftig. Die Juristin sei „gerade in Zeiten, die angesichts terroristischer Bedrohungen die ganze Kraft und Fokussierung auf die Aufgabe als Generalstaatswalt fordern“, nicht geeignet, weil sie sich mit Klagen von Polizisten wegen mangelnder Fürsorgepflicht konfrontiert sehe, sagte CDU-Fraktionschef Florian Graf. Sabine Beikler (mit axf)

Sabine Beikler (mit axf)

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