Brandenburg: Bezieht Justizminister heute Stellung?
Potsdam - Bislang gibt es von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) weiterhin keine Antworten auf eine Reihe von Anfragen zur Übernahme belasteter DDR-Richter und Staatsanwälte in den Landesdienst. Deswegen wird sein Auftritt am heutigen Mittwochabend auf einer Veranstaltung in Potsdam zu dem Thema mit Spannung erwartet.
Stand:
Potsdam - Bislang gibt es von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) weiterhin keine Antworten auf eine Reihe von Anfragen zur Übernahme belasteter DDR-Richter und Staatsanwälte in den Landesdienst. Deswegen wird sein Auftritt am heutigen Mittwochabend auf einer Veranstaltung in Potsdam zu dem Thema mit Spannung erwartet. Schöneburg hatte im Mai im Rechtsausschuss des Landtags zwar ganz allgemein verdeutlicht, dass es auch aus seiner Sicht zuweilen zu Beginn der neunziger Jahre zu fragwürdigen Entscheidungen gekommen sein mag, konkret aber nur zu den Personen, insbesondere zu einem Arbeitsrichter, Stellung bezogen, die bereits durch Presseveröffentlichungen bekannt geworden waren. Neue Anfragen den PNN beispielsweise zu dem Frankfurter Staatsanwalt Peter P. wurden vom Ministerium nicht beantwortet. Schöneburg will sich am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Diktaturbeauftragten des Landes, Ulrike Poppe, der Diskussion stellen und wird dann wohl auch Stellung beziehen zu dem einen, inzwischen namentlich bekannten Fall einer heutigen Sozialrichterin, die in der DDR einige Zeit als Spitzel tätig war.
Die Zahl der Richter und Staatsanwälte, die entweder an frühere Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder aber als der Rechtsbeugung Beschuldigte in Ermittlungsverfahren in Frage stehen, hält sich insgesamt in Grenzen – ihre Namen allerdings sind nur in zwei Fällen bekannt geworden. 13 heutige Richter und Staatsanwälte, davon neun in der ordentlichen Gerichtsbarkeit waren bei der Stasi offiziell oder inoffiziell beschäftigt – allerdings nur vier davon im operativen Geschäft der Geheimpolizei, die anderen in uniformierten Einheiten des Ministeriums wie dem Wachregiment. Darüber hinaus sind namentlich bekannter Richter und wohl auch ein weiterer Staatsanwalt Ende der neunziger Jahre von den Ermittlungsbehörden angeklagt worden, weil sie aus deren Sicht bei ihrer Tätigkeit die Menschenrechte in grober Weise verletzt hatten. Die beiden damaligen Landesbediensteten wurden allerdings im Gegensatz zu 19 ebenfalls angeklagten, inzwischen aber nicht mehr im Justizdienst des Landes arbeitenden früheren DDR-Bediensteten freigesprochen. Schöneburg hatte im Rechtsausschuss zu einem dieser beiden Fälle ausführlich Stellung genommen und erkennen lassen, dass der Auswahlprozess zu Beginn der neunziger Jahre Mängel aufgewiesen haben mag. So war im Fall des Potsdamer Arbeitsrichters Lutz W. der Erkenntnisstand zunächst nur unzureichend, weswegen auch erste Vorermittlungen beendet worden waren. Erst nach seiner Verbeamtung kam es dann zu der Verdichtung von Hinweisen auf rechtswidrige Urteile, die eine Anklage ermöglichten. Schöneburg hat auch klar gemacht, dass auch für ihn nicht alle Überlegungen des Richterwahlausschusses nachvollziehbar sind, sich aber geweigert, weitere Details öffentlich zu machen und auf die Behandlung der Problematik in der Enquetekommission des Landtags verwiesen, in der auch ein Gutachten dazu diskutiert werden wird. Eine Reihe von Landtagsabgeordneten hat angekündigt, Akteneinsicht zu beantragen.Johann Legner
Volkmar Schöneburg und Ulrike Poppe diskutieren heute öffentlich ab 19 Uhr im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei in der Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: