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Brandenburg: BGH muss über Berliner Fälle befinden

Berlin - Der Streit um die Entlassung von drei in Berlin einsitzenden Straftätern aus der Sicherungsverwahrung wird vor dem Bundesgerichtshof ausgetragen. Am Donnerstag kündigte die Staatsanwaltschaft Berlin an, sie werde Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Berlin einlegen.

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Berlin - Der Streit um die Entlassung von drei in Berlin einsitzenden Straftätern aus der Sicherungsverwahrung wird vor dem Bundesgerichtshof ausgetragen. Am Donnerstag kündigte die Staatsanwaltschaft Berlin an, sie werde Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Berlin einlegen. Die Strafkammer hatte am Mittwochabend entschieden, dass wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zwei Straftäter am 28. Februar unter Auflagen entlassen werden müssen. Auch Steffen Tzschoppe, Anwalt eines Häftlings, der nicht entlassen werden soll, hatte bereits zuvor angekündigt bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen. Wann das Bundesgericht eine Entscheidung fällt, ist unklar.

Nach dem Beschluss der Strafkammer soll der 69-jährige Jürgen B., der seit 1969 in Haft sitzt und gesundheitlich stark angeschlagen ist, unter strengen Auflagen entlassen werden. Es sei nicht zu erwarten, „dass er nochmals schwerwiegende Straftaten begehen werde“, so die Einschätzung. Er wurde 1980 und 1984 wegen Totschlags verurteilt. Bei dem 63-jährige Rainer P. soll die Sicherungsverwahrung auf Bewährung ausgesetzt werden. Er wird unter Führungsaufsicht gestellt. Alle Straftaten hatte er im Rausch begangen. Bei einem Trinkgelage 1994 erstach er einen Bekannten. Seit dem 14. Lebensjahr ist er alkoholabhängig. Auch wenn er in der JVA Tegel „seit 2001 beanstandungsfrei“ war, fürchten die Gutachter, dass er in Freiheit anfangen könnte zu trinken. Gegen die Freilassung entschieden sich die Richter bei Günther J., der 1987 wegen schweren Raubes, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Es bestehe weiter „ akute Gefahr“, dass der Mann erhebliche Straftaten begehen werde. Bereits am 9. September hatte die Strafkammer die Fortsetzung der Sicherheitsverwahrung für einen weiteren Straftäter beschlossen.

Insgesamt betrifft das EGMR-Urteil sieben Gefangene in Berlin. Die Justiz will die Männer nach ihrer Entlassung in Einrichtungen des betreuten Wohnens unterbringen, die Suche nach Plätzen ist schwierig. In anderen Bundesländern wurden die Unterbringungsorte der entlassenen Straftäter tagelang von Fotografen und Fernsehteams belagert, Anwohner protestierten. lvt

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