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Brandenburg: Billiges Kühlwasser für Vattenfall Experten kritisieren Wassergesetzes-Novelle

Potsdam - Nachhaltig enttäuscht ist nicht nur der Beirat der Nachhaltigkeitsbeirat der märkischen Landesregierung. Viele der 24 Institutionen und Vereinigungen, die im Herbst vergangenen Jahres einer Einladung des Umweltausschusses des Landtags folgten, wissen heute: Sie hätten sich die Mühe und den Weg zur Expertenanhörung nach Potsdam wohl sparen können.

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Potsdam - Nachhaltig enttäuscht ist nicht nur der Beirat der Nachhaltigkeitsbeirat der märkischen Landesregierung. Viele der 24 Institutionen und Vereinigungen, die im Herbst vergangenen Jahres einer Einladung des Umweltausschusses des Landtags folgten, wissen heute: Sie hätten sich die Mühe und den Weg zur Expertenanhörung nach Potsdam wohl sparen können. Denn ihre Einwände zum Entwurf des neuen Wassergesetzes fanden in der weiteren Beratung kaum Beachtung. Heute wird der Landtag mit den Stimmen der Koalition aller Kritik zum Trotz das Gesetz beschließen. Die wohl umstrittenste aller Regelungen ist die Klausel, die dem Tagebauunternehmen Vattenfall auch in Zukunft die kostengünstige Wassernutzung in Tagebauen und Kraftwerken erlaubt.

Der Nachhaltigkeitsbeirat, ein Gremium teils hochrangiger externer Experten, hat jetzt erneut in einem Schreiben auf seine erheblichen Bedenken hingewiesen. Beiratsmitglied Tom Kirschey, vom Naturschutzverbund NABU sagt zu dem ganzen Verfahren, es habe nur „Alibicharakter“ gehabt, „tatsächlich sind die Veränderungen des ursprünglichen Entwurfs aus dem Ministerium nur sehr gering“. Die Fraktion der Linkspartei lehnt deswegen auch das Gesetz ab.

Neben dem Nachhaltigkeitsbeirat, der Linken sowie der Öko-Verbände gehören haben auch die nicht im Landtag vertretenen Grünen sowie die evangelischen Landeskirche grundsätzliche Einwände zu dem Gesetzestext. Der sei in erster Linie daran orientiert, bürokratische Verfahren aber nicht Grundsätzlich die Sicherung des Wasserhaushaltes zu verbessern. Das Gesetz, so die Kritiker, privilegiere vielmehr bestimmte Wassernutzer wie etwa landwirtschaftliche Betriebe in Niederungen oder Besitzer großflächig versiegelter Grundstücke. Damit entfalle jede Form der ökologischen Steuerungsfunktion des Gesetzes, mit der ein sparsamer Gebrauch der Wasservorräte erreicht werden könne. Der Nachhaltigkeitsbeirat hatte dies so ausgedrückt: „Im Gesetzesentwurf ist nicht erkennbar, dass die Grundsätze und Ziele hinsichtlich des nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Wasser überarbeitet wurden.“Johann Legner

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