
© dpa/Frank Hammerschmidt
Brandenburg ändert Vorschriften: Kinder sollen einfacher angeln dürfen
Kinder unter 14 Jahren werden von der Fischereiabgabe befreit. Landesanglerverband begrüßt die neue Regelung. Der Landtag muss aber noch entscheiden.
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Wer in Brandenburg mit seinen Kindern oder Enkeln angeln gehen will, hat es künftig einfacher: Kinder unter acht Jahren dürfen künftig in Begleitung eines Erwachsenen Friedfische wie Bleie oder Güstern angeln. Und Kinder unter 14 Jahren werden künftig von der Zahlung einer Fischereiabgabe befreit.
Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau hervor, den das Potsdamer Kabinett am Dienstag beschlossen hat. Wie die Ministerin in der Staatskanzlei, Kathrin Schneider (SPD), mitteilte, werde damit konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.
Gegenüber unserer Redaktion begrüßte der Präsident des Landesanglerverbands, Günter Baaske, die Neuregelungen am Mittwoch. „Das sind Forderungen, die wir seit einem Jahr offen mit uns herumgetragen haben“, sagte Baaske. Er freue sich, dass Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) darauf eingegangen sei.
Für das Anglerland Brandenburg sei das ein Fortschritt, sagte der frühere brandenburgische Sozialminister Baaske: „Es wird im Grunde umgesetzt, was praktikabel ist: Wenn ich mit meinen Enkeln angeln gehe, sollen die doch auch mal eine Angel halten dürfen.“ Und die Fischereiabgabe für Kinder habe bislang lediglich 2,50 Euro betragen. „Niemand kann mir sagen, dass das jemals wirtschaftlich war“, so Baske.
Das Eintreiben der Abgabe habe immer mehr gekostet, als sie erbracht habe. „Deswegen ist es vernünftig, darauf zu verzichten.“ Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss sie allerdings noch vom Landtag beschlossen werden.
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