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Umstrittene Heime für Jugendliche: Brandenburg lässt Haasenburg-Aufnahmestopp weitgehend bestehen
Nur in Neuendorf sind Neuaufnahmen unter Bedingungen weiter möglich. Die Heime bleiben laut Bildungsministerin Münch unter verschärfte Beobachtung - trotzdem wurde zwei entflohene Teenager am Mittwoch zurück geschickt.
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Potsdam - Der Aufnahmestopp für die umstrittenen Haasenburg-Heime in Brandenburg bleibt weitgehend bestehen. Auch nach dem 31. August dürfen am Standort Müncheberg keine Kinder aufgenommen werden, entschied die brandenburgische Jugendministerin Martina Münch (SPD) am Donnerstag in Potsdam. In Neuendorf dürfe die Haasenburg GmbH nur unter besonderen Auflagen ab 1. September neue Bewohner aufnehmen.
In der dritten Einrichtung in Jessern komme eine Belegung nicht in Betracht, weil der Träger den Standort derzeit stillgelegt habe. Insgesamt könnten damit derzeit nur zwölf von 54 Plätzen belegt werden. "Die Haasenburg bleibt unter verschärfter Beobachtung", betonte die Ministerin.
Am Standort Neuendorf ist die Aufnahme neuer Jugendlicher an enge Bedingungen geknüpft. So müssen Minderjährige jederzeit direkten Kontakt mit Jugendamt, Sorgeberechtigten und Untersuchungskommission aufnehmen können. Auch würden die Mädchen und Jungen "engmaschig" durch das Jugendamt begleitet. Die Eingewöhnungsphase werde zeitlich begrenzt. Auch dürften pro Monat höchstens zwei Minderjährige auf Plätze mit sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen aufgenommen werden.
Ministerin Münch versicherte erneut, alles zur Aufklärung über mögliche Missstände in den Jugendhilfeeinrichtungen der Haasenburg GmbH zu unternehmen. Dabei setze sie auf die unabhängige Untersuchungskommission mit sechs Experten. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen und Empfehlungen will die Kommission voraussichtlich bis Jahresende vorlegen.
Münch will sich zudem auf Bundesebene für eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf einsetzen. Sie betonte: "Es fehlen bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen, in denen klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen betreut und unterstützt werden. Das will ich ändern."
Der zunächst bis Ende August befristete Aufnahmestopp war am 9. Juli nach Misshandlungsvorwürfen Jugendlicher ausgesprochen worden. In den drei Jugendhilfe-Einrichtungen der Haasenburg GmbH in Brandenburg können Jugendliche auf Antrag der Sorgeberechtigten nach Genehmigung durch ein Familiengericht geschlossen untergebracht werden, wenn sie als Gefahr für sich oder andere gelten.
Die "tageszeitung" hatte Mitte Juni erste Misshandlungsvorwürfe bekannt gemacht. Am Montag waren erneut Jugendliche aus dem Heim in Neuendorf fortgelaufen. Medienberichten zufolge haben sie erneut von Misshandlungen und Demütigungen berichtet. Zwei von ihnen sind am Mittwoch in die Einrichtung zurückgekehrt. (epd)
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