zum Hauptinhalt
Entscheiden über das Leben: Hier wird eine menschliche Eizelle zu Demonstrationszwecken injiziert.

© dpa

Künstliche Befruchtung: Brandenburg regelt PID-Kontrolle

Die Präimplantationsdiagnostik soll in Brandenburg von einer Ethikkommission überwacht werden. Die genetische Untersuchung von Embryozellen vor dem Einsetzen in den Mutterleib ist bislang grundsätzlich verboten.

Stand:

Potsdam - Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Embryos nach künstlicher Befruchtung außerhalb des Mutterleibs soll in Brandenburg und weiteren Bundesländern von einer Ethikkommission der Hamburger Ärztekammer überwacht werden. Der märkische Landtag stimmte am Mittwoch in Potsdam einem entsprechenden Staatsvertrag mit den Ländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg zu.

Die achtköpfige Ethikkommission, der vier Frauen und vier Männer angehören, soll Anträge auf PID prüfen: Als Sachverständige sollen unter anderem Experten der Humangenetik, der Frauenheilkunde, der Psychotherapie und der Rechtswissenschaft sowie ein Behindertenvertreter berufen werden.

Entscheidungen über eine Zulassung als PID-Zentrum in Brandenburg können erst getroffen werden, wenn die Präimplantationsdiagnostikverordnung des Bundes am 1. Februar in Kraft tritt. Die Zulassungen sollen von der brandenburgischen Ärztekammer erteilt werden.

Laut Bundesgesetz vom November 2011 ist die genetische Untersuchung von Zellen eines außerhalb des Mutterleibs erzeugten Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter einer Frau grundsätzlich verboten. In engen Grenzen wird PID jedoch trotz des Verbots in Ausnahmefällen zugelassen, wenn aufgrund der genetischen Disposition der beteiligten Eltern für Nachkommen das Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder wenn wegen einer schweren Schädigung des Embryos mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. (epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })