LADENÖFFNUNGSGESETZ: Brandenburg will prüfen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz will Brandenburg die eigene Regelung überprüfen. „Die Brandenburger Regelung ist bewusst nicht so weitgehend gestaltet worden wie die in Berlin“, sagte Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) am Dienstag in Potsdam.
Stand:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz will Brandenburg die eigene Regelung überprüfen. „Die Brandenburger Regelung ist bewusst nicht so weitgehend gestaltet worden wie die in Berlin“, sagte Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) am Dienstag in Potsdam.
Dennoch müsse das Gesetz geprüft werden, da es sich „teilweise an der Berliner Regelung orientiert“. Das war aus Sorge geschehen, dass Kaufkraft nach Berlin abfließen könnte. Bei einer notwendigen Gesetzesänderung werde sich Brandenburg eng mit Berlin abstimmen.
In Brandenburg sind insgesamt nur bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage möglich. Es ist Unternehmen und Kommunen freigestellt, die vier Adventssonntage hierfür zu nutzen.
Die Industrie- und Handelskammern des Landes und der Handelsverband Berlin-Brandenburg begrüßen, dass mit dem Urteil Klarheit zu den Rahmenbedingungen geschaffen wurde. Demnach seien verkaufsoffene Sonn- und Feiertage „als Ausnahme“ in begründeten Fällen nach wie vor möglich. ddp
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: