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Brandenburg: Brandenburgs insolvente Altlasten Bei Deponie-Pleiten zahlen oft die Kommunen

Potsdam - Brandenburgs Umweltbehörden wehren sich gegen den Vorwurf der Schlamperei bei der Kontrolle der 143 Abfallsortieranlagen mit Lagern im Land. Entsprechende Behauptungen im RBB-Magazin „Klartext“ seien unseriös, erklärten Umweltministerium und Landesumweltamt gestern übereinstimmend.

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Potsdam - Brandenburgs Umweltbehörden wehren sich gegen den Vorwurf der Schlamperei bei der Kontrolle der 143 Abfallsortieranlagen mit Lagern im Land. Entsprechende Behauptungen im RBB-Magazin „Klartext“ seien unseriös, erklärten Umweltministerium und Landesumweltamt gestern übereinstimmend. Es gebe keine Versäumnisse. Laut „Klartext“ sind die Zustände auf den Anlagen teilweise chaotisch. Auf 29 lagere mehr Müll als genehmigt, darunter seien auch giftige Stoffe. 18 dieser Anlagen seien insolvent. Die Kosten für ihre Räumung würden auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Ein Berliner Verwaltungsrechtler warf den Brandenburger Behörden im RBB grobe Fehler vor, weil sie nicht auf Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall bestanden hätten. Umweltministerium und Landesumweltamt wiesen das scharf zurück: Jede Anlage werde etwa zwei mal im Jahr kontrolliert, erklärte der Leiter des Landesumweltamtes, Matthias Freude, gegenüber dieser Zeitung. Die Kontrollintensität sei nicht geringer als in anderen Bundesländern. „Man kann nicht hinter jedes Tor einen Kontrolleur stellen“, so Freude wörtlich. Auch müsse bei Verstößen der Rechtsweg eingehalten werden. Nach Freudes Angaben gibt es wegen der Überlagerungen eine größere Zahl von Räumungsverfügungen mit Androhung der Stilllegung, gegen die die Betreiber jedoch vielfach Widerspruch eingelegt haben oder klagen. „Wir können oft nicht so schnell handeln, wie wir wollen.“ Falsch sei auch der Vorwurf, dass man nicht auf „Sicherheitsleistungen“ zur Minderung der Risiken bei Insolvenzen bestehe. 74 Bescheide für größere Lager seien herausgegangen, teilte der zuständige Abteilungsleiter im Umweltministerium Bernhard Remde mit. Bisher hätten 45 Betreiber die geforderten Leistungen erbracht, 14 seien in Widerspruch gegangen und fünf klagten dagegen. Die restlichen hätten sich noch nicht entschieden. Remde betonte, dass fehlende Sicherheitsleistungen rechtlich nicht ausreichten, um eine Anlage zu schließen: Das Verwaltungsrecht setze hohe Hürden. Bei den insolventen 18 Anlagen handelt es sich nach Angaben des Sprecher des Umweltministeriums, Jens-Uwe Schade, fast ausnahmslos um „Altfälle“ – Sicherheitsleistungen seien auf Initiative des Landes Brandenburgs aber erst 2002 eingeführt worden. Die betreffenden Anlagen hätten schon vorher existiert. Über die Kosten für die Räumung der alten und insolventen Anlagen wird teilweise seit Jahren gestritten. Wenn aus der Konkursmasse nichts zu holen ist, werden Abfallerzeuger (soweit nachweisbar) oder Grunstückseigentümer zur Kasse gebeten, häufig sind das die Kommunen. Er hätte sich gewünscht, so der Vorsitzende des Umweltausschusses des Landtages, Dieter Dombrowski, dass sie aufmerksamer gewesen wären. Dann hätte man das Problem schon eher in den Griff bekommen. Hingegen äußerte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher: Das Landesumweltamt hätte eher und konsequenter eingreifen müssen.

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