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Brandenburg: Brüssel prüft Berliner Wasser-Deal EU-Kommission geht einer Beschwerde nach

Berlin/Brüssel - Die Europäische Kommission will zwölf Jahre nach dem Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe nach einer Beschwerde der Korruptionsbekämpfer von „Transparency International“ und der Verbraucherzentrale Berlin die umstrittene Privatisierung prüfen. In einer Mail an deren Anwälte schreiben die Wettbewerbshüter: „Die Kommission wird die von Ihnen übermittelten Informationen untersuchen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Nachforschungen durchführen.

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Berlin/Brüssel - Die Europäische Kommission will zwölf Jahre nach dem Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe nach einer Beschwerde der Korruptionsbekämpfer von „Transparency International“ und der Verbraucherzentrale Berlin die umstrittene Privatisierung prüfen. In einer Mail an deren Anwälte schreiben die Wettbewerbshüter: „Die Kommission wird die von Ihnen übermittelten Informationen untersuchen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Nachforschungen durchführen.“

Beide Verbände gehen in ihrer Beschwerde von „rechtswidrigen staatlichen Beihilfen“ und „unionswidriger Beschaffung von Dienstleistungen“ aus. Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) sagte dazu, die Kommission habe sich noch nicht an den Senat oder die Bundesregierung gewandt. Es bleibe abzuwarten, ob ein formelles Verfahren überhaupt eingeleitet werde. Der Senat verhandelt zurzeit mit RWE über einen Rückkauf der Anteile des Großunternehmens an den Wasserbetrieben und mit Veolia über eine Änderung der Verträge von 1999.

Laut Verbraucherzentrale und Transparency verletzt die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999 europäisches Recht. In ihrem Brief an die EU-Kommission ist von „einem möglichen Verstoß“ gegen das Beihilfe- und Vergaberecht die Rede. Sollte Brüssel ein förmliches Verfahren einleiten, könnte dies laut Transparency weitreichende Folgen haben: „Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Die Verträge müssten geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden.“

Rechtlichen Beistand erhielten die Verbraucher- und Korruptionsschützer von der Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen. Sie werfen dem Senat vor, den Investoren RWE und Veolia eine vertragliche Gewinngarantie gegeben und somit gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstoßen zu haben. Sollten die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, stehe den privaten Miteigentümern ein Ausgleich zulasten des Landeshaushalts zu. Dies sei „eine Art Subvention“, die mögliche Konkurrenten benachteilige und grundsätzlich verboten sei.

Außerdem habe es keine Ausschreibung gegeben, rügen Verbraucherzentrale und Transparency. Dies wäre nach EU-Recht erforderlich gewesen. Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, so die Verbände, könne das Land Berlin verpflichtet werden, die Verträge mit RWE und Veolia zu korrigieren oder sogar rückabzuwickeln und ausgeschüttete Gewinne von den Investoren zurückzufordern. Die Juristengruppe will demnächst auch noch die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen.

R. Schönball, U. Zawatka-Gerlach

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