Brandenburg: BSR-Vorstand wegen Korruption angeklagt
Berlin - Die Anklage lautet auf Korruption und Geheimnisverrat: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, angeklagt. Der 65-jährige Manager soll den Ermittlungen zufolge durch die Weitergabe von Insiderinformationen die Ausschreibung eines 150 Millionen schweren Großauftrags zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben beeinflusst haben.
Stand:
Berlin - Die Anklage lautet auf Korruption und Geheimnisverrat: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, angeklagt. Der 65-jährige Manager soll den Ermittlungen zufolge durch die Weitergabe von Insiderinformationen die Ausschreibung eines 150 Millionen schweren Großauftrags zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben beeinflusst haben. Dafür soll ihm eine Provision von mindestens 600 000 Euro in Aussicht gestellt worden sein. BSR-Chefin Vera Gäde-Butzlaff bezeichnete die Vorwürfe als „absurd“. Das Unternehmen wolle an seinem Vorstandsmitglied festhalten.
Die BSR sieht in der Anklage erhebliche Beweismängel und rechnet nicht mit der Eröffnung eines Hauptverfahrens durch das Landgericht. „Die Staatsanwaltschaft unterliegt einem Zirkelschluss“, sagte der Rechtsbeistand der Firma, Joachim Erbe. Die Hauptindizien, auf die sich die Anklage stützt, würden einseitig zulasten des Angeklagten ausgelegt. Das wichtigste Indiz für die BSR sei ein nicht unterzeichneter Beratervertrag, den Kramm im Mai 2004 durch den Industrielobbyisten Herbert G. bekam. Darin wird Kramm eine Provision von 600 000 Euro in Aussicht gestellt, wenn die BSR den Auftrag zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben an die Münchener Firma Martin vergibt, für die G. tätig ist. Dieser Vertrag sei von Kramm abgelehnt worden, so Erbe. Das zweite Indiz sei eine E-Mail, in der G. die exakte Summe einer internen Kostenschätzung an seinen Auftraggeber weiterleitet.
Joachim Erbe war Oberstaatsanwalt am Landgericht, bevor er aus dem Staatsdienst ausschied und eine Kanzlei gründete. Er hatte im Fall Kramm bereits Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ermittler eingereicht, die von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde. ball/loy
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: