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ILLUSTRATION - Bauen? Aber richtig! Wer An- oder Umbauten ohne notwendige Genehmigung errichtet, muss mit üblen Konsequenzen rechnen. (zu dpa: «Wie Behörden Schwarzbauten auf die Spur kommen») Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

© dpa/Soeren Stache

Bürokratieabbau: Brandenburg vereinfacht Vergaberecht

Künftig kann das Land zum Beispiel Bauleistungen unter 100.000 als Direktauftrag vergeben – ohne vorher ein Vergabeverfahren zu initiieren.

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Das Land Brandenburg hat sein Vergaberecht vereinfacht. Ab dem heutigen Dienstag können beispielsweise Bauleistungen im Wert von unter 100.000 Euro ohne Vergabeverfahren, also als Direktauftrag, an örtliche Handwerker- oder Baufirmen vergeben werden.

Bauleistungen mit einem Wert von unter einer Million Euro können in einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten „freihändigen Vergabe“, vergeben werden. „Es ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung, in dieser Legislaturperiode beim Bürokratieabbau deutliche Fortschritte zu erzielen“, sagte Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach (BSW) am Montag.

„Das setzen wir hier ganz konkret um, in dem wir gleich mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg anheben.“ Dadurch werde nicht nur die Bürokratie gemindert. Vielmehr helfe die Neuregelung auch der mittelständisch geprägten Wirtschaft Brandenburgs, da so Vergaben einfacher und schneller umgesetzt werden können.

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