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Brandenburg: Damit Bürger Asyl geben Innenminister will das Aufnahmeprogramm

für Syrer verlängern und die Regeln entschärfen

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Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) will das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge trotz juristischer Streitfragen zwischen Bund und Ländern kurzfristig fortführen. Das Programm läuft regulär am 30. September aus. Es ermöglicht bisher den Nachzug syrischer Angehöriger nach Brandenburg, wenn ein in Deutschland lebender „Verpflichtungsgeber“ den Staat von allen Kosten freistellt.

Der Landtag hatte vergangene Woche – mit Ausnahme der AfD – die Landesregierung zur Fortsetzung des Programms aufgefordert. Schröter hatte Bedenken wegen rechtlicher Probleme geäußert. Jetzt beantragte er dennoch beim Bundesinnenministerium eine Verlängerung des Landesprogramms. „Wir wollen trotz der bestehenden rechtlichen Probleme einen nahtlosen Übergang schaffen“, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Wir hoffen, dass das rechtzeitig klappt.“ Zudem wolle das Ministerium die Vorgaben des Programms zugunsten Betroffener flexibler gestalten. Bislang mussten die Syrer, die ihre Verwandten oder Bekannten aus dem Kriegsland über das Aufnahmeprogramm retten und für sie bürgen wollten, seit Anfang 2013 oder mindestens drei Jahre in Brandenburg leben. Diese Stichtagsregel soll gelockert werden: Künftig müssen die Bürgen nur ein Jahr in Brandenburg gelebt haben.

Zuvor hatte das Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus die Landesregierung aufgefordert, das Programm für syrische Flüchtlinge sofort zu verlängern. „Das ist ein Gebot der Menschlichkeit, und die Menschen in Syrien haben keine Zeit“, sagte der Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Superintendent Thomas Wisch, am Montag. Es gebe Familien in den syrischen Bürgerkriegsgebieten, die sofort nach Brandenburg kommen könnten. Und es gebe „Bürger bei uns, die auf eigene Kosten diese Menschen aufnehmen wollen“. Martin Keune, Chef des Vereins „Flüchtlingspaten Syrien“, erklärte: „Wir können mehrere Familien aus Syrien herausholen“ – mit Visum, auf eigene Kosten, ohne Schlepper oder den tödlichen Weg übers Mittelmeer. Bürger würden die Wohnungen finanzieren, Lebensunterhalt zahlen und Sprachunterricht geben.

Als Beispiel nannte Keune die fünfköpfige Familie H., die „sich in Aleppo unter Granatenfeuer im Flur ihres Hauses verschanzt“ habe, „ohne Wasser, ohne Strom und ohne Hoffnung auf eine Unterkunft“. Brandenburger würden die Familie retten, ohne die Landeskasse zu belasten. „Ohne die Verlängerung des Aufnahmeprogramms gibt es für diese Familie – und auch für andere – keine Hoffnung.“

Bis auf Bayern beteiligen sich laut Ministerium alle Bundesländer an dem Programm. Allerdings gibt es zwischen Bund und Ländern Unstimmigkeiten, die die Verlängerung behinderten. Brandenburg pocht darauf, dass der sogenannte Verpflichtungsgeber für den aufgenommenen Syrer bürgt, solange er sich im Bundesland aufhält. Dem Staat entstünden dadurch keine Kosten wie Asyl- oder Hartz-IV-Leistungen. Andere Länder fordern, dass die Bürgschaft endet, wenn die Syrer das Asylverfahren bestehen. In dem Fall würden dem Staat Kosten entstehen – dafür müsste der Bund Vorsorge tragen. Darauf will das Innenministerium in Potsdam nicht warten: „Wir gehen das Kostenrisiko ein“, sagte die Ministeriumssprecherin. Seit Inkrafttreten sind über das Programm 86 Syrer nach Brandenburg gekommen. Alexander Fröhlich

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