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Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge präsentiert den Trend zur Akteneinsicht.

© dpa/Soeren Stache

Datenschutzbeauftragte in Brandenburg: Hartge bemängelt fehlende Transparenz bei Behörden

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Transparenz von öffentlichen Stellen. Unter anderem fehlen Mittel für mehr Personal.

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge sieht im Land erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Transparenz von öffentlichen Stellen und Behörden. Es fehle weiterhin die Verpflichtung der Behörden, offene Daten anzubieten, sagte Hartge am Mittwoch in Potsdam.

Die hochgesteckten Ziele der Landesregierung hin zu mehr öffentlich zugänglichen Informationen sind aus der Sicht Hartges auch deshalb nicht erreichbar, weil keine zusätzlichen Mittel etwa für Personal bereitgestellt wurden.

Das Land will bereits vorhandene Daten so veröffentlichen, „dass sie von jeder Person frei von Lizenzgebühren genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen“. So heißt es in der Strategie der Landesregierung hin zu mehr öffentlichen Daten. Die Daten sollen so abgerufen werden, „um einen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen“.

In den beiden zurückliegenden Berichtsjahren betrug die Erfolgsquote der Beschwerdeverfahren 50 Prozent.

Dagmar Hartge, Brandenburgs Datenschutzbeauftragte

Ein Transparenzgesetz sei nicht in Sicht, erklärte Hartge. Ein solches Gesetz beziehe sich auf die „aktive Veröffentlichung herkömmlicher Dokumente in einem Transparenzregister“. Es genüge nicht, einfach offene Daten ins Netz zu stellen. Es bedarf laut Hartge einer Vernetzung der Akteure und nicht zuletzt einer anschaulichen Aufbereitung, um die Nutzung von sogenannter Open Data zu fördern.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz kümmert sich auch um die Durchsetzung von berechtigten Forderungen nach Akteneinsicht. „In den beiden zurückliegenden Berichtsjahren betrug die Erfolgsquote der Beschwerdeverfahren 50 Prozent“, führte Hartge aus. So konnte die Akteneinsicht ganz oder teilweise gewährt oder auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden. (dpa)

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