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Brandenburg: Dauerhafte Überwachung per Video Kabinett will Verankerung im Polizeigesetz

Potsdam - Brandenburg will die Möglichkeit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze im Polizeigesetz verankern. Das hat das SPD-CDU-Kabinett gestern beschlossen.

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Potsdam - Brandenburg will die Möglichkeit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze im Polizeigesetz verankern. Das hat das SPD-CDU-Kabinett gestern beschlossen. Die umstrittene Videoüberwachung habe sich in Brandenburg in einem Modellversuch nach einem Bericht des des Innenministeriums bewährt (PNN berichteten). Zu diesem Ergebnis seien Experten nach der fünfjährigen Erprobung der Videoüberwachung an vier Standorten gekommen, heißt es in dem Bericht, den das Kabinett gestern beschlossen hat. An allen Standorten sei die Diebstahlskriminalität gesunken.

Die Videoüberwachung war vor fünf Jahren auf den Bahnhofsvorplätzen Potsdam, Erkner und Bernau sowie auf dem Außenbereich einer großen Discothek in Rathenow gestartet worden. Das Projekt wurde von der Universität Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) mit je einem kriminologisch-soziologischen und einem juristischen Gutachten wissenschaftlich begleitet.

Demnach sank die Kriminalität im Bereich der Bahnhofsvorplätze Potsdam und Erkner sowie vor der Discothek um 30 bis 60 Prozent. Auch die befürchtete Verdrängung der Straftaten in angrenzende Gebiete sei nicht eingetreten. Im Gegenteil sei die Kriminalität auch dort deutlich zurückgegangen, heißt es in dem Bericht. In Bernau seien die Ergebnisse dagegen sehr schwankend gewesen. Die jährlichen Kosten betrugen rund 255 000 Euro. Der Aufbau kostete einmalig knapp 60 000 Euro.

Die CDU-Fraktion habe dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, sagte Innenexperte Sven Petke. Ziele seien eine grundsätzliche Verankerung der Videoüberwachung im Gesetz, die permanente und nicht nur anlassbezogene Aufzeichnung und mehr Standorte. Über die Standorte sollten die Polizei und auch Kommunen eigenständig entscheiden können. Dafür kämen vor allem größer Städte in Betracht, betonte Petke. Die Aufzeichnungen müssten mindestens eine Woche gespeichert werden können, da manche Straftat erst mit Verzögerung entdeckt werde, sagte Petke. Das Polizeigesetz sollte im ersten Halbjahr 2006 entsprechend novelliert werden. Darüber gebe es grundsätzliches Einvernehmen mit dem Koalitionspartner SPD.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Stark, befürwortete ebenfalls die grundsätzliche Möglichkeit zur Videoüberwachung. Die Kameras sollten nicht an feste Orte gebunden sondern vielmehr mobil sein, um auf Entwicklungen flexibel reagieren zu können. Über die Standorte könnte der Innenausschuss entscheiden. Aufzeichnungen sollten rund um die Uhr laufen, aber spätestens nach 24 Stunden gelöscht werden.

Matthias Benirschke

Matthias Benirschke

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