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Debatte um Doppelhaushalt: Brandenburger CDU reicht Verfassungsklage ein
Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag will eine erneute Anhörung von Experten im Haushaltsausschuss erreichen. Diese könnte eine Verschiebung der Haushaltsberatungen bedeuten.
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Brandenburgs CDU will einen Eilantrag beim Landesverfassungsgericht einreichen, um eine weitere Anhörung des Haushaltsausschusses des Brandenburger Landtags zum Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 zu erreichen. Das kündigten der Fraktionsvorsitzende Jan Redmann und der haushaltspolitische Sprecher Steeven Bretz am Dienstag in der wöchentlichen Pressekonferenz ihrer Fraktion an.
In einer ersten Anhörung hatte der Ausschuss im April Experten angehört, die auch die Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung beraten hatten. Aus Sicht der CDU war das ein schwerer Verfahrensfehler. Mit einem Antrag zu einer erneuten Anhörung waren die Christdemokraten jedoch am Montag im Haushaltsausschuss gescheitert.
„Unser Ziel ist es, noch vor der Beschlussfassung des Haushalts im Landtag Institutionen zu hören, die der Gesetzgeber als Beratungsgremien vorsieht“, sagte Redmann. „Eine Institution haben wir bereits benannt, nämlich den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den Stabilitätsrat oder die Bundesbank.“ Redmann erinnerte daran, dass der Landtag mit dem letzten Doppelhaushalt vor dem Verfassungsgericht gescheitert sei. Auch daraus wolle man nun Lehren ziehen.
Bretz äußerte zudem massive Kritik an Finanzminister Robert Crumbach (BSW). Er fremdele mit seinem Amt und sei auf seinem Posten nicht angekommen. Crumbach sei ein „Leichtmatrose für die seichte See.“ Im Extremfall könnte eine weitere Anhörung auch eine Verschiebung der Haushaltsberatungen bedeuten: Sie sollten ursprünglich am 18. Juni beginnen. Sollte das Gericht nun eine zusätzliche Anhörung beschließen, dürfte dieser Zeitplan nicht mehr zu halten sein.
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