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Prozess nach Brandanschlag in Zossen: Der angeklagte Neonazi gibt sich selbstbewusst
Der rechtsextremistisch motivierte Brandanschlag in Zossen vor knapp zwei Jahren hat Entsetzen ausgelöst – seit Donnerstag nun steht der mutmaßliche Anstifter vor Gericht.
Stand:
Der 25-jährige Daniel T. gilt, wie berichtet, als Anführer der rechten Szene im brandenburgischen Zossen und soll Jugendliche aufgefordert haben, im Januar 2010 das Haus der Demokratie anzuzünden. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft wirft ihm Anstiftung zur Brandstiftung vor. Zu diesem Tatvorwurf äußerte sich der Angeklagte – ein bekennender Neonazi – zu Prozessbeginn nicht.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Zossen wurde begleitet von strengen Sicherheitskontrollen. Die Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ demonstrierte vor dem Gebäude gegen Rechtsextremismus.
Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte führendes Mitglied der inzwischen verbotenen Vereinigung „Freie Kräfte Teltow-Fläming“. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Brand auf sein Konto geht. Laut Anklage hat der 25-jährige Jugendliche angestiftet, Feuer in der Einrichtung zu legen. „Die Idee stammte von ihm“, sagte der inzwischen 18-Jährige vor Gericht, der vor knapp zwei Jahren das Feuer legte. Der 25-Jährige habe ihm Pläne von dem Haus gezeigt und gesagt, wie er es am besten anstelle. Die Idee sei in mehreren Gesprächen diskutiert worden. Am Abend vor der Tat sei er beim Angeklagten gewesen, dieser habe ihm dann das Geld für die Busfahrt nach Zossen gezahlt. Dort legte der 18-Jährige in der Nacht zum 23. Januar 2010 im Haus der Demokratie den Brand. Es wurde völlig zerstört.
Der 18-Jährige hatte die Tat nach seiner Festnahme eingeräumt, zunächst jedoch keine Mittäter benannt. Später beschuldigte er den Angeklagten als Anstifter. Im Sommer 2010 musste sich der Brandstifter in Zossen vor Gericht verantworten. Dort wiederholte er seine Aussage. Das Verfahren wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt: Ihm fehle die sittliche Reife, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen, hieß es. Der Jugendliche wurde in ein Heim eingewiesen. Er habe sich von der Neonazi-Szene losgesagt, sagte er.
Kopfschüttelnd und mit verächtlichen Blicken verfolgte der Angeklagte die Aussagen des einstigen Weggefährten. Dieser hatte in dem Älteren einen Freund gesehen, wollte ihm imponieren. Der mehrfach vorbestrafte 25-Jährige umgibt sich mit vielen Jugendlichen. Der Arbeitslose macht aus seiner Weltanschauung keinen Hehl. „Ja, das habe ich gemacht“, räumte er Sachbeschädigungen ein. Die Anklage listet auch Vorwürfe wie Verwendung von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen und Volksverhetzung auf. So soll der Neonazi Anfang März 2010 Zossen mit Hakenkreuz-Schmierereien überzogen haben. Auch antisemitische Parolen und eine Morddrohung gegen ein Mitglied der Bürgerinitiative prangten an Hauswänden.
Er habe schockieren wollen, um Aufmerksamkeit für sein Anliegen und seine Weltanschauung zu wecken, so der Neonazi. Seine Haare sind ordentlich nach hinten gestrichen, die Gesichtszüge hart, das Auftreten selbstbewusst, arrogant – und wachsam. „Wenn ich mich jetzt dazu äußere, mache ich mich wieder strafbar“, antwortete er auf Fragen zum Hintergrund antisemitischer Schmierereien. Antworten zur Motivation lehnte er ab: „Ich denke nicht, dass Sie das was angeht.“ Ein Urteil wird am 6. Dezember erwartet. Marion van der Kraats
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