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Im WORT laut: Der Enquete-Antrag der Opposition von CDU, FDP und Grünen

Der Landtag Brandenburg beschließt:Der Landtag setzt gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Enquete-Kommissionen des Landtages die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ ein.

Stand:

Der Landtag Brandenburg beschließt:

Der Landtag setzt gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Enquete-Kommissionen des Landtages die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ ein. Der Kommission gehören sieben Mitglieder des Landtages und sieben Sachverständige an.

Die Fraktionen der SPD und Die Linke benennen jeweils zwei Mitglieder und zwei Sachverständige, die Fraktionen der CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen je ein Mitglied und einen Sachverständigen. Für jedes Mitglied des Landtages kann ein Stellvertreter benannt werden.

Zwei Jahrzehnte nach dem Übergang von der SED-Diktatur zum demokratischen Rechtsstaat ist es notwendig, Rückschau zu halten und zu prüfen, ob der Prozess der demokratischen Umbildung in Brandenburg – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – erfolgreich war und ob es Versäumnisse und Fehlentwicklungen gab und gibt, die zu korrigieren sind. Aus diesem Grund wird die Enquete-Kommission beauftragt,

den Umgang und die Aktivitäten des Landtages und der kommunalen Ebene zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Brandenburg zu erörtern; insbesondere, welche Konzepte und Vorstellungen es zur Überprüfung auf MfS-Verstrickungen, Belastungen aus Funktionärstätigkeit oder anderen Handlungen gab und wie diese umgesetzt wurden. Es ist insbesondere zu prüfen, ob diese Aktivitäten geeignet waren, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre frei gewählten Abgeordneten zu stärken. Ferner ist zu erörtern, inwieweit dadurch der Landtag durch sein Handeln als Vorbild für die Politik, die Landesverwaltung und die Kommunen wirkte. Es sind gegebenenfalls Vorschläge zu entwickeln, wie verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden kann.

zu untersuchen, welches Geschichtsbild von der SED-Diktatur und ihren institutionellen Trägern, deren wichtigsten Etappen, von den Benachteiligten und Verfolgten, der friedlichen Revolution, der Bildung des Landes und der deutschen Einheit, in den Medien, bei den Bürgern, in der Politik und in kulturellen Einrichtungen reflektiert bzw. geprägt wird. Im Ergebnis ist zu prüfen, inwieweit die Politik in diesem Bereich Impulse setzen sollte, um gegenwärtigen und nachfolgenden Generationen den Charakter der SED-Diktatur in seiner ganzen Dimension zu verdeutlichen.

zu untersuchen, wie im Land Brandenburg mit Benachteiligten und Verfolgten der SED-Diktatur umgegangen wird. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die gegenwärtig vorhandenen Regelungen und Maßnahmen, erfahrenes Unrecht im Nachhinein auszugleichen und das vorhandene Beratungsangebot, ausreichend sind und ob die Erfahrungen der Betroffenen angemessen berücksichtigt und gewürdigt werden. Es sind Vorschläge auszuarbeiten, wie Defizite gegebenenfalls so überwunden werden können, dass sich Benachteiligte und Verfolgte der SED-Diktatur angemessen wieder finden.

zu untersuchen, ob die Personalpolitik der verschiedenen Verwaltungen im Land Brandenburg (etwa bei der Polizei, Justiz, Kommunen) bzw. der im Land Brandenburg angesiedelten Verwaltungen Dritter (Treuhand, Arbeitsämter, usw.) dazu beigetragen hat, demokratische, transparente, rechtsstaatliche, bürgernahe und innovative Verwaltungen zu schaffen und welche Rolle dabei die administrativ-personelle Unterstützung durch die Partnerländer gespielt hat. Insbesondere ist zu prüfen, welche Konzepte und Vorstellungen es zur Überprüfung auf MfS-Verstrickungen, Belastungen aus Funktionärstätigkeit oder anderer Handlungen gab und wie diese umgesetzt wurden bzw. geeignet waren, dass Vertrauen der Bürger in die Verwaltungen zu stärken. Falls dieses Vertrauen nicht zureichend erworben wurde, sind Vorschläge zu erarbeiten, um dieses zu verbessern.

zu untersuchen, ob in der Bildungspolitik des Landes Brandenburg durch personelle Kontinuität und Erneuerung, Fortbildungen, Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien wie auch durch die Rahmenbedingungen dazu beigetragen wurde und wird, Wissen über den Charakter der SED-Diktatur, die Bedeutung der friedlichen Revolution und die deutsche Einheit zu vermitteln und zugleich Zivilcourage, Toleranz und demokratische Einstellungen und Verhaltensweisen zu fördern. Es ist zu untersuchen, ob zu diesem Zwecke die außerschulischen Angebote wie Heimatmuseen, Gedenkstätten etc. geeignet sind, diese Ziele zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist auch der Wandel des Sports und dessen Vorbildwirkung zu erörtern. Ferner ist zu untersuchen, inwieweit es gelungen ist, dass Individuum als Träger des freien Willens in den Mittelpunkt der Bildungsarbeit zu stellen. Es sind, soweit erforderlich, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.

zivilrechtliche Fragen zu diskutieren, die sich aus dem Versuch, die Eingriffe der SED-Diktatur in die Eigentumsformen zu heilen ergeben haben. Dies ist insbesondere am Beispiel der kollektivierten Landwirtschaft zu untersuchen und zu erörtern, ob Ansprüche von Landeigentümern und landlosen Bauern bei der Vermögensauseinandersetzung und -zuordnung ausreichend berücksichtigt worden sind. Darauf aufbauend sollen die landwirtschaftlichen Strukturen nach den Kriterien Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplatzsicherung, Landschaftspflege, Ökologie und Eigentumsstreuung überprüft werden. Es sind Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, wie gegebenenfalls erkannte Defizite im Rahmen der noch zur Privatisierung anstehenden Flächen behoben werden können.

den Zustand der demokratischen Kultur im Land Brandenburg zu analysieren, insbesondere, inwieweit sich die Bevölkerung mit dem Rechtsstaat identifiziert bzw. welchen Stellenwert Extremismus, politische Gleichgültigkeit und Seilschaften haben. Inwieweit ist es im Zuge der Aufarbeitung und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur gelungen, Vorurteilen oder möglichen Vorbehalten (z. B. Ost-West, zu polnischen Bürgern) entgegenzutreten? Es ist zu untersuchen, welche Rolle hierbei die Medienlandschaft im Land Brandenburg einnimmt und ob durch Erneuerung und Vielfältigkeit genügend Voraussetzungen für eine plurale und differenzierende Meinungsbildung gegeben sind. Erfolgten bei den politischen Organisationen und Parteien Brüche und Erneuerungen, um ein angemessenes Angebot für demokratische Beteiligung zu bieten und welche Vorschläge haben sie hierzu entwickelt? Reichen die Integrationsangebote für Schichten und Gruppierungen, die der demokratischen Entwicklung, skeptisch, abwartend oder feindlich gegenüberstehen? Es sind, soweit erforderlich, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.(...)

(Es folgt eine umfangreiche Begründung)

Der Antrag und die Begründung im Internet: www.pnn.de

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