Brandenburg: Der märkische Fiskus lässt Gnade vor Recht ergehen
Potsdam - Brandenburger, die einen Gerichtsvollzieher erwarten, können zunächst aufatmen. Die Brandenburgischen Finanzämter wollen in der Zeit ab kommenden Montag bis nach Silvester auf sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen verzichten, wie das Ministerium gestern mitteilte.
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Potsdam - Brandenburger, die einen Gerichtsvollzieher erwarten, können zunächst aufatmen. Die Brandenburgischen Finanzämter wollen in der Zeit ab kommenden Montag bis nach Silvester auf sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen verzichten, wie das Ministerium gestern mitteilte. Wegfallen sollen zum Beispiel Konto- und Lohnpfändungen sowie Zwangsversteigerungen, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker.
Selbst Mahnungen werden nicht verschickt, versprach er. Diese Entscheidung sei nicht getroffen worden, weil zwischen den Feiertagen und Silvester nur zwei Arbeitstage liegen, an denen alle Finanzämter geschlossen bleiben, wie Decker betonte. Der sogenannte „Weihnachtsfrieden“ solle dazu dienen, „den besonderen Charakter der Festtage angemessen zu berücksichtigen.“ Schon seit einigen Jahren verfahre man in Brandenburg so, sagte Decker. Auch in anderen Bundesländern werde zu dieser Zeit nicht vollstreckt. Allzu sehr zurück lehnen sollte man sich als Schuldner aber nicht, wie Decker hinzufügte. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“ Deswegen gebe es auch Ausnahmen von der Vollstreckungspause. Nämlich dann, wenn das Finanzamt durch Verjährung einen endgültigen Steuerausfall befürchten muss. Das Land hatte zum Ende des Monats September rund 120 Millionen Euro gewerbliche und private Steuerrückstände zu verbuchen, sagte Decker. Im Verhältnis dazu rechne man mit rund fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen im kommenden Jahr. Andreas Wilhelm
Andreas Wilhelm
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