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Brandenburg: Die Zeit drängt

Stasi-Beauftragte Ulrike Poppe rät ehemaligen DDR-Heimkindern, schnell Ansprüche anzumelden

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Potsdam - Ehemalige DDR-Heimkinder, die bei ihrer Erziehung Unrecht erlitten, können nur noch wenige Tage Leistungen aus einem Hilfsfonds beantragen. Brandenburgs Stasi-Beauftragte Ulrike Poppe hat Betroffene aufgerufen, Ansprüche zügig geltend zu machen. „Nur wer sich bis Monatsende gemeldet hat, kann noch Leistungen aus dem Entschädigungsfonds erhalten, wenn die Vergabekriterien erfüllt sind“, sagte Poppe am Mittwoch in Potsdam. Bislang haben sich in Brandenburg fast 3 000 Betroffene gemeldet. Bis zum Ende der Frist am 30. September rechnen die Mitarbeiter der Beratungsstelle in Potsdam mit weiteren 500.

Nachdem Bund und Länder neue Gelder für den Hilfsfonds zur Verfügung gestellt haben, melden sich nach Angaben von Sprecher Rainer Potratz wöchentlich etwa 100 Menschen. Auch in anderen ostdeutschen Ländern seien erhebliche Steigerungen gegenüber dem Vorjahr zu beobachten. Der Hilfsfonds speist sich je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und der ostdeutschen Länder. Wegen der unerwartet hohen Nachfrage waren die ursprünglich geplanten 40 Millionen Euro schnell verplant. Im Februar einigten sich Bund und Ost-Länder auf eine Aufstockung um bis zu 200 Millionen Euro. Für das laufende Jahr stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Verfahren bearbeiten zu können, wurde die Potsdamer Beratungsstelle personell aufgestockt. Künftig kümmern sich sieben Mitarbeiter um die Antragsteller. Ab Januar 2015 sollen zudem eine weitere Beraterin und eine Sekretärin das Team verstärken.

Die Bearbeitung bis zur Auszahlung könne dennoch bis Sommer 2017 dauern, erklärte Poppe. Es habe sich seit Auslaufen des ersten Fonds Ende 2013 eine lange Schlange gebildet. Nach Angaben des Sprechers sind etwa 1 500 Betroffene bislang erfasst. In 100 Fällen sind die Ansprüche geklärt, in etwa 400 weiteren Fällen stehen Vereinbarungen an.

Mit allen Betroffenen müssten ausführliche Gespräche geführt werden, erklärte die Aufarbeitungsbeauftragte Poppe. Die Menschen, die Folgeschäden aus der Heimerziehung davongetragen haben, können jeweils maximal 10 000 Euro Entschädigung erhalten. Zudem können Rentenersatzleistungen gezahlt werden, wenn Betroffene beispielsweise in Jugendwerkhöfen zur Arbeit eingesetzt wurden.

In Berlin und Brandenburg sind laut Bundesfamilienministerium bisher mehr als 6,5 Millionen Euro aus einem Hilfsfonds an ehemalige DDR-Heimkinder geflossen. Sie waren zwischen 1949 und 1990 zum Arbeiten gezwungen oder von Betreuern drangsaliert und misshandelt worden. In der DDR gab es nach Schätzungen rund 400 000 Heimkinder. In Brandenburg waren rund 75 000 Kinder in Heimen untergebracht, davon bis zu 20 000 in Jugendwerkhöfen. dpa

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