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Untersuchungsbericht zu Missständen im Landesasyl in Eisenhüttenstadt: DRK in Brandenburg bescheinigt sich Versagen
Ein Untersuchungsbericht belegt Missstände in des Asyl-Erstaufnahme des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Innenminister Schröter droht mit Kürzungen und Rückforderungen aus dem Millionen Euro schweren Vertrag. Konnte das DRK die versprochenen Leistungen überhaupt erfüllen?
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Potsdam/Eisenhüttenstadt - Jetzt sind die Missstände beim Betrieb der Flüchtlings-Erstaufnahme Unterschleuse in Eisenhüttenstadt amtlich. Bei den internen Untersuchungen durch das Generalsekretariat und den Brandenburger Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sind massive Defizite festgestellt worden. Das DRK – das sonst, gerade als Helfer in Notsituationen einen guten Ruf genießt – bescheinigt sich dabei selbst mangelnde Professionalität bis hin zu organisatorischem Chaos in der Erstaufnahmeeinrichtung, die bis Ende Januar in Landesauftrag im Notbetrieb lief.
Meldeverfahren beim Verdacht auf Fälle von sexueller Gewalt nicht eingehalten
Zwar untersuchte sich das DRK gewissermaßen selbst und verweist auf die schwierige Lage seit Sommer 2015 mit täglich steigenden Flüchtlingszahlen. Doch in dem – den PNN vorliegenden – internen Bericht des Landesverbandes, unterzeichnet vom Vize-Präsidenten Gerd Künzel, heißt es auch: „Es haben Helferinnen und Helfer aus unseren ehrenamtlichen Strukturen gearbeitet, die nicht auf eine solche Situation vorbereitet waren.“ Es sei „ein Milieu des kameradschaftlichen Miteinanders in der Notunterkunft“ unter den DRK-Mitarbeitern entstanden, die Maßstäbe „professionellen Umgangs miteinander“ seien nicht eingehalten worden. Fehlende Distanz habe zu Grenzüberschreitungen geführt, die nicht ernst genommen worden seien. Insbesondere die internen Alarm- und Meldeverfahren beim Verdacht auf Fälle von sexueller Gewalt in der Asylunterkunft hätten nicht funktioniert.
Es sei nicht gelungen, „Arbeits- und Teamstrukturen zu schaffen, die eine professionell-distanzierte Arbeitsweise“ ermöglichen. Neue Mitarbeiter seien nicht auf die Arbeit in einer Flüchtlingseinrichtung durch Schulung vorbereitet, obgleich diese Schulungsunterlagen entwickelt waren. Es sei versäumt worden, „umfangreiche Personalgewinnungsmaßnahmen vorzunehmen“.
DRK-Landesverband nahm seine Führungsrolle nicht ausreichend wahr
Zudem stellt der Bericht fest, dass zwischen Einsatzleitern vor Ort und dem Führungs- und Lagezentrum des Landesverbandes keine klare Aufgabenteilung bestand. Es gab „Unklarheiten in der Organisationsstruktur und im Management“, was „nicht dem üblichen Vorgehen“ entsprach, zu Fehlern und „Verantwortungsdiffusionen“ führte. Es sei zu „unklaren Verantwortlichkeiten“ auf der Führungsebene und auf der operativen Ebene gekommen. Der Landesverband habe „seine Führungsrolle nicht ausreichend wahrgenommen“, heißt es in dem Bericht. Darin wird auch festgestellt, „dass der Landesverband seiner Pflicht zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben und Dienstanweisungen vor Ort nicht ausreichend nachgekommen ist und den Notbetrieb nicht ausreichend organisatorisch unterstützt hat“. Das DRK sei bei der „Wahrnehmung der Managementaufgaben nicht immer unseren eigenen Ansprüchen gerecht“ geworden. Insbesondere habe das DRK seinem „eigenen Anspruch von vorausschauenden und professionellen Arbeiten“ nicht entsprochen.
Der Verband war nicht auf den Einsatz vorbereitet
Zudem merkt der Landesverband selbstkritisch an, dass das DRK nur auf den kurzfristigen Notbetrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit ehrenamtlichen Helfern eingestellt war. Auf eine Notlage, die länger als vier Wochen dauert, sei das DRK „nicht optimal vorbereitet“. Der Verband müsse dazu seine Strukturen ändern, dies sei auch beim behördlichen Katastrophenschutz nötig. Beklagt werden allerdings auch fehlende Vorgaben des Landes: In einem „sehr dynamischen Umfeld“ mit stark steigenden Flüchtlingszahlen habe es „mit unserem Auftraggeber in der Nothilfe keine klar formulierte und schriftliche Leistungsbeschreibung und keinen schriftlichen Vertrag“ gegeben. Man habe aber Sofortmaßnahmen getroffen, personelle Konsequenzen gezogen und Standards eingeführt – wobei die eigentlich schon DRK-Standards sind, aber nicht umgesetzt wurden.
Das Innenministerium und das DRK kommunizieren nur noch über Anwälte
Der auf den 30. Mai datierte Bericht hat offenbar auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) davon abgehalten, den Vertrag mit dem DRK zu kündigen. Jedenfalls hat dies das Ministerium bis vor einer Woche erwogen und seit Februar mehrfach damit gedroht. Am vergangenen Freitag sagte Innenminister Schröter dann im Innenausschuss des Landtags, das DRK sei auf einem guten Weg der Besserung, es habe Probleme nicht nur selbst erkannt, sondern auch ausgeräumt. Er habe die Hoffnung, dass man bei der Kooperation weiter vorankomme. Dann sei der weitere Betrieb in Unterschleuse durch die DRK vertragsgemäß denkbar.
Trotz mehrere Abmahnungen weiterhin Missstände
Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Innenministerium und DRK zerrüttet, beide kommunizieren nur noch über Anwälte. Der Grund: Es seien nach mehreren Abmahnungen zwar Missstände in Eisenhüttenstadt abgestellt worden. Es gibt aber weiterhin schwere Missstände, dem Vernehmen etwa bei der Personalausstattung, Toilettenhygiene, Verpflegung, Sozialbetreuung und ärztlicher Versorgung. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur die PNN-Recherchen. „Es gab dort Mängel, die sich dort in den letzten Monaten erwiesen haben und wir dringen auf Abhilfe“, sagte ein Ministeriumssprecher. Völlig unverständlich sei etwa, dass die Sätze für die Verpflegung zwar erhöht worden seien, die Qualität des Essens aber zunächst nicht besser geworden sei. Nach Abmahnungen habe das DRK inzwischen nachgebessert, sagte der Sprecher.
Erfüllt das DRK überhaupt seinen Vertrag?
Zur Erinnerung: Das DRK betreibt die Aufnahmestelle Unterschleuse seit 1. Februar offiziell im Normalbetrieb, vertraglich geregelt mit dem Land. Das überweist auch die Kosten, immerhin rund 100 Millionen Euro über eine Laufzeit von drei Jahren, aus Steuergeldern. Faktisch aber bedeuten die weiter anhaltenden Missstände, so der Tenor im Innenausschuss, dass das DRK in Unterschleuse seinen Vertrag nicht erfülle. Und dass das DRK seine umfangreiche Leistungsbeschreibung, mit der es sich gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt hatte, nicht einhält. Alles auf Kosten des Landes, das trotz der Missstände einfach weiter Geld an das DRK überweist.
Frank Nürnberger, Chef der Zentralen Ausländerbehörde, warnte am Freitag wiederum intern davor, wegen der weiter bestehenden Missstände Zahlungen an das DRK zu kürzen oder den Vertrag zu kündigen. Die Anwälte des Ministeriums hätten davon abgeraten wegen möglicher Schadenersatzansprüche. Weil mit dem DRK nur ein Dienstvertrag bestehe, seien Rückforderungen nicht möglich.
Innenminister Schröter pocht auf Kürzungen
Schröter dagegen lässt bewusst die Muskeln spielen in dem Konflikt. Wenn das DRK die vertraglich vereinbarten Leistungen – immerhin für besagte rund 100 Millionen Euro – nicht erfülle, dann müssten Zahlungen gekürzt oder einbehalten werden, so Schröter im Innenausschuss hinter verschlossenen Türen. In weiten Teilen sei das DRK immer noch weit entfernt von den vereinbarten Leistungen, wurde den Abgeordneten vom Ministerium mitgeteilt.
Im Landtag wächst nun die Sorge, dass der Betrieb in Unterschleuse durch das DRK für das Land Brandenburg finanziell und rechtlich zum Debakel werden könnte. Denn nicht wenige fragen sich, ob dem DRK möglicherweise nicht sogar selbst bewusst gewesen war, dass es die umfangreich zugesicherten Leistungen und den Vertrag gar nicht erfüllen kann. Zumal der nun vorgelegte Prüfbericht belegt, dass das DRK überfordert war.
Es dürfte auch niemanden überraschen, wenn der Landesrechnungshof sich den Fall auf den Tisch zieht. Nicht nur weil Steuergeld für nicht erbrachte Leistungen gezahlt wird, sondern auch Defizite auf Landesseite bestehen. Denn das Vertragscontrolling bei der Zentralen Ausländerbehörde kommt nur langsam in Gang. Erst jetzt sind die Auswahlgespräche für neue Mitarbeiter beendet.
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