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Brandenburg: Ehescheidung durch das Goethe-Institut Türke klagt, weil seiner Ehefrau wegen fehlender Sprachkenntnisse Einreise verweigert wird

Berlin - Der Streit um den Sprachtest, den ausländische Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland ablegen müssen, ist zu einem Fall für das Verwaltungsgericht geworden. Erstmals klagt ein aus der Türkei stammender Berliner gegen die Bundesrepublik, weil er seine Ehefrau, die er im letzten Sommer in Ostanatolien geheiratet hatte, nicht nach Deutschland holen darf.

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Berlin - Der Streit um den Sprachtest, den ausländische Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland ablegen müssen, ist zu einem Fall für das Verwaltungsgericht geworden. Erstmals klagt ein aus der Türkei stammender Berliner gegen die Bundesrepublik, weil er seine Ehefrau, die er im letzten Sommer in Ostanatolien geheiratet hatte, nicht nach Deutschland holen darf.

Sein Schicksal war im vergangenen Oktober bekannt geworden, nachdem der in Berlin geborene Türke den Berliner Fraktionvorsitzenden der Grünen, Volker Ratzmann, als Anwalt mit seinem Fall betraut hatte. „Notfalls ziehe ich auch bis vor das Europäische Gericht für Menschenrechte“, sagte Ratzmann gestern während einer Pressekonferenz der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) zum Thema Ehegattennachzug. Zudem werde der junge Türke nicht sein einziger Fall bleiben, kündigte Ratzmann an. Zurzeit bereite er noch drei andere Klagen vor, darunter auch den einer deutschen Ehefrau, deren türkischer Mann nicht einreisen darf. Dem Gesetzgeber warf der Jurist vor, das Thema Zwangsheirat nur als Vorwand benutzt zu haben, um generell den Nachzug von Ehegatten zu verhindern. Die Sprachtests waren unter anderem mit der Begründung eingeführt worden, dass die sogenannten Importbräute gegen ihren Willen verheiratet würden. „Die Ehegatten, die ich betreute, sind weit davon entfernt, nur zum Schein oder unter Zwang geheiratet zu haben“, sagte Ratzmann. Mittlerweile gebe es auch Ehefrauen, die bereits schwanger seien. Der Sprachtest ist Teil des umfassenden neuen Zuwanderungsgesetzes, das im vergangenen April beschlossen worden war. Demnach müssen Ehegatten, die aus Staaten außerhalb der EU stammen, vor dem Nachzug zum Ehepartner nach Deutschland geringe Sprachkenntnisse nachweisen. Ausgenommen von diesem Gesetz sind Länder wie die USA, Kanada, Südkorea oder Israel.

Aus Protest gegen diese Regelung hatte die TGD den Integrationsgipfel bei Angela Merkel im vergangenen Sommer boykottiert. „Die deutschen Konsulate in der Türkei verschicken absichtlich keine Ablehnungen, damit niemand vor Gericht ziehen kann“, sagte der TGD-Vorsitzende Kenan Kolat gestern im Einklang mit Volker Ratzmann. Außer den genannten Beispielen habe der TGD seit der Verabschiedung des Gesetzes zudem rund 100 Anfragen registriert. „Für viele Menschen ist das nächste Goethe-Institut Hunderte von Kilometern entfernt“, sagte Kolat. Die Bundesrepublik akzeptiert aber bisher nur die Zertifikate dieses Institutes.

Mittlerweile gibt es auch eine ungefähre Einschätzung der Erfolgsquote bei den Sprachtests in der Türkei. „Knapp ein Drittel sind bisher durchgefallen“, sagte Kolat gestern. Unentwegt präsentieren die türkischen Medien deshalb Betroffene, die ihr Leid klagen. „Ich habe sogar von einer ganzen Klasse gehört, die durchgefallen sein soll“, berichtete einer von ihnen gestern beim Termin der Türkischen Gemeinde. Suzan Gülfirat

Suzan Gülfirat

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